Gesetzliche Neuregelungen mit Autorasern

  • 02. März 2017
  • Thomas Klein

Ggf. im Vorgriff auf gesetzliche Neuregelungen hat sich das LG Berlin mit Autorasern beschäftigt. Das Urteil ging durch die Medien.

Das sagt das Gericht

Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren erhielten am 27.02.2017 im Berliner Landgericht lebenslange Gefängnisstrafen. Ihnen wurde zudem lebenslang der Führerschein entzogen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 535 Ks 8/16).

Autos als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel

Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz". Die Männer seien in der Innenstadt mit Vollgas gefahren, um ein Rennen zu gewinnen. Als juristisches Mordmerkmal erkannte das Gericht auf die Nutzung gemeingefährlicher Tatmittel in Form der beiden verwendeten Autos. Das von der Anklage ebenfalls angeführte Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe sahen die Richter dagegen nicht.

Mit 160 km/h über den Ku'damm

Die beiden Raser hatten in der Nacht zum 01.02.2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der 28 Jahre alte Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der vorangegangenen Fahrt über den Ku'damm hatten die beiden Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 Stundenkilometer schnell.

Verteidiger wollen in Revision: Kein Tötungsvorsatz

Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Die Männer seien davon ausgegangen alles unter Kontrolle zu haben. Ein Anwalt des 28-Jährigen sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir werden Rechtsmittel einlegen." Für diese wäre der Bundesgerichtshof zuständig. Der Verteidigung dürfte es darum gehen, die Einstufung als Mord und die darauf beruhende Verurteilung zu lebenslanger Gefängnisstrafe anzufechten.

Mal schauen, ob der BGH dies genauso sieht.

Das ein Auto ein gemeingefährliches Mittel ist, das ein Mordmerkmal erfüllen kann, hat der BGH bereits mehrfach entschieden, und zwar schon 2005.

In der Sache wird es darum gehen, den bedingten Tötungsvorsatz festzustellen. Hier liegen in der Praxis die größten Schwierigkeiten. Der überwiegende Teil der Gerichte geht bislang von fahrlässiger Tötung aus, da den Rasern zwar unterstellt werden kann, dass das Rennen ihnen über alles geht. Dies heißt aber nicht, dass damit auch der Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen wird.

Sollte dies allerdings festgestellt werden, dann ist eine Verurteilung wegen Mordes selbstverständlich.

Wir werden berichten....