Gesetzliche Neuregelungen

  • 01. Juli 2017
  • Thomas Klein

Der Bundestag war fleissig. Zum Juni/Juli 2017 gibt es neue gesetzliche Regelungen. Ein Überblick für Sie,,,

Gesetzliche Neuregelungen

Der Gesetzgeber hat jurz vor der Sommerpause wieder einiges in Gang gebracht.

 

Zum 01.07.2017 steigen die Altersbezüge in den neuen Bundesländern um 3,59%, in den alten um 1,9%.

Seit Juni 2017 haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz.


Rentenplus und stabile Beiträge


Ab 01.07.2017 erhalten über 20 Millionen Rentner mehr Geld. In den neuen Bundesländern steigen die Altersbezüge um 3,59%, in den alten um 1,9%. Im gleichen Maß werden auch Renten und Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung erhöht. Die Rentenbeiträge bleiben stabil.

Teilrente und Hinzuverdienst besser kombinieren


Seit 01.01.2017 ermöglicht das Flexirentengesetz einen selbstbestimmteren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Ab 01.07.2017 treten weitere Teile des Gesetzes in Kraft: Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich besser kombinieren. Um Rentenabschläge auszugleichen, gibt es flexiblere Zuzahlungsmöglichkeiten. So soll sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern lassen.

Sozialleistungsrecht wird geändert


Ab 01.07.2017 gelten neue Vorschriften für Sozialhilfeempfänger nach dem SGB XII. Die Neuerungen sollen die Rechtssicherheit bei den Hilfen zum Lebensunterhalt sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhöhen. Die Änderungen gehen auf das "Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" vom 22.12.2016 zurück.

Neues Messverfahren für Kohlendioxid


Die CO2-Werte von erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 01.09.2018 nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem Schadstoffausstoß basiert. Das sechste Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 10.06.2017 in Kraft getreten.

Höhere Steuerentlastung für besonders umweltfreundliche Autos


Mit der Anpassung des Zweiten Verkehrsteuer-Änderungsgesetzes, die am 10.06.2017 in Kraft getreten ist, soll den Bedenken der EU-Kommission wegen der Einführung der Pkw-Maut für die Kfz-Steuer Rechnung getragen werden. Das Gesetz erhöht die Steuerentlastungsbeträge für Pkw der Euro-6-Emissionsklasse mit besonders geminderten Schadstoffemissionen.

Mehr Stabilität für das Finanzsystem


Die Bundesregierung weitet die Maßnahmen für ein stabiles Finanzsystem aus. So kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nun präventiv auf spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten reagieren. Um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern, werden die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht. Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist seit dem 10.06.2017 in Kraft.

Bund sichert Rücklagen der Kernkraftwerksbetreiber


Die Bundesregierung regelt die Finanzierung des Atomausstiegs. Der Bund übernimmt die Verantwortung für Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Zur Kostendeckung wird ein Fonds eingerichtet, in den die Kernkraftwerksbetreiber zum 01.07.2017 rund 17,4 Milliarden Euro einzahlen müssen. Das "Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung" ist am 16.06.2017 in Kraft getreten.

Digitalisierung der Märkte: Bessere Regeln für Wettbewerber


Das digitale Zeitalter verändert auch die Wettbewerbspolitik. Um die Besonderheiten digitalisierter Märkte stärker zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht überarbeitet. Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist am 10.06.2017 in Kraft getreten.

Automatisiertes Fahren auf dem Weg


Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen Straßen möglich sein. Das sieht eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vor, die am 21.06.2017 in Kraft getreten ist. Wichtig dabei ist: Auch beim Einsatz des Computers bleibt die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen.

Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet


Ab Juli 2017 erhalten mehr Kinder alleinerziehender Eltern Unterhaltsvorschuss. Kinder können nun bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Bisher war im Alter von zwölf Jahren Schluss. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer - bislang höchstens sechs Jahre - wird nun aufgehoben.

Erweiterung des Mutterschutzes


Der Mutterschutz wird neu geregelt. Seit Juni 2017 haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz (bislang acht Wochen). Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen eingeführt, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Weitere Änderungen treten zum Januar 2018 in Kraft.

Prostituiertenschutzgesetz tritt in Kraft


Prostituierte sind ab Juli 2017 besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt. Außerdem erhalten sie einen besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Das 2016 verabschiedete Gesetz tritt nun in Kraft.

Beute aus Straftaten leichter einziehen


Finanzielle Vorteile, die aus Straftaten erlangt werden, können künftig einfacher eingezogen werden. Dazu haben Gerichte und Staatsanwaltschaften bessere Möglichkeiten erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt am 01.07.2017 in Kraft.

Überwachung mit elektronischer Fußfessel


Die sogenannte elektronische Fußfessel soll künftig häufiger eingesetzt werden, um extremistische Straftäter besser überwachen zu können. Diese Aufenthaltsüberwachung kann künftig verstärkt angeordnet werden. Ein entsprechendes Gesetz tritt am 01.07.2017 in Kraft.

Fluggastdatengesetz teilweise in Kraft


Daten von Flugreisenden können künftig zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität verwendet werden. Der Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten wird verbessert. Das entsprechende Gesetz ist teils in Kraft getreten, weitere Teile treten im Mai 2018 in Kraft.

Polizeiarbeit modernisiert


Das Gesetz zur Modernisierung des Bundeskriminalamts ist teilweise in Kraft getreten. Dadurch wird das Bundeskriminalamt bei der Polizeiarbeit neu und zukunftssicher aufgestellt. Zudem sind Regelungen zur "elektronischen Fußfessel" für sogenannte Gefährder bereits wirksam.

Besserer Schutz für Vollstreckungsbeamte


Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Polizisten und Rettungskräfte im Dienst werden härter bestraft. Das entsprechende Gesetz ist am 30.05.2017 in Kraft getreten.

Weitere Neuregelungen kommen in den nächsten Monaten. Wir halten Sie auf dem laufenden...