Verkehrsunfall

  • 12. März 2017
  • Thomas Klein

Nach dem Verkehrsunfall verbleibt Kraftstoff im total beschädigten Pkw. Wer muss den bezahlen?

Verkehrsunfall

In Zeiten, in denen der Kraftstoff immer teurer wird, stellt sich in der Praxis der Unfallregulierung die Frage, ob bei einem Verkehrsunfall die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch den im Pkw verbleibenden Kraftstoff bezahlen muss.

Die Antwort hierauf wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich gegeben.

Grundvoraussetzung ist, dass man als Geschädigter nachweisen kann, dass noch Kraftstoff im Pkw vorhanden war. Da unsere Mandanten nicht immer Tankquittungen aufbewahren, bitten wir die beauftragten Kfz-Sachverständigen stets darum, ein Bild von der Tankuhr zu machen. Ggf. kann der Mandant dies auch selbst.

Ist der Nachweis des Tankinhaltes erbracht, dann versuchen viele gegnerische Haftpflichtversicherer, diese Position zu streichen. Sie argumentieren, dass man den Kraftstoff hätte abpumpen können.

Dies sehen wir anders, und die Gerichte in denen von uns geführten Prozessen auch.

Denn das Abpumpen des Tanks ist regelmäßig mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und nicht zuletzt aus diesem Grund für den Geschädigten unzumutbar.

Unsere Rechtsansicht wurde demgemäß etwa bestätigt in folgenden Urteilen:

-Landgericht Hagen, Urteil vom 19.10.2015, Az. 4 O 267/13

-Landgericht Kiel, Urteil vom 19.7.2013, Az. 13 O 60/12

-Amtsgericht Leer, Urteil vom 22.11.2016, Az. 73 C 658/16

-Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 14.6.2016, Az. 3 C 1136/16

u.v.a.

Wir setzen Ihre Rechte konsequent durch. Auch wenn es -so die Ansicht des Gegners- "nur" um ein paar Euro geht.