Das Arbeitszeugnis

  • 19. April 2017
  • Thomas Klein

Ein häufiger Streitpunkt in der Praxis: Muss ich mein Arbeitszeugnis aktzeptieren? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Das Arbeitszeugnis

Zankapfel Arbeitszeugnis.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

 

1. Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und kann auch nicht ausgeschlossen werden. Er gilt für alle Arten von Arbeitsverhältnissen, auch bei Nebenbeschäftigungen und Aushilfstätigkeiten.

2.Wann habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch entsteht grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

3. Wie lange habe ich diesen Anspruch?

Der Anspruch richtet sich nach der sog. allgemeinen Verjährung, d.h. der Anspruch auf Zeugniserteilung verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt dabei in der Regel mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn also der AG nicht automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis erteilt, dann sollte man nicht unnötig zögern, diesen Anspruch geltend zu machen.

In der Praxis ist besondere Vorsicht geboten bei Arbeitsverhältnissen, die Tarifverträgen unterliegen. Diese sehen in der Regel sog. Ausschlussfristen vor, die teilweise bei nur 3 Monaten liegen, so dass der Anspruch dann sehr schnell weg sein kann.

4. Was ist ein sog. einfaches Zeugnis?

Ein einfaches Zeugnis enthält, wie es sein Name schon verrät, nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.

5. Was ist ein sog. qualifiziertes Zeugnis?

Dieses enthält zusätzlich zu den oben genannten Angaben noch Angaben, die sich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken. Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht, welches Zeugnis er haben will. Für ein qualifziertes Zeugnis ist nach derzeitiger Rechtsprechung aber Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer einige Wochen tätig war, so dass der Arbeitgeber überhaupt eine Chance hat, eine Beurteilungsgrundlage zu gewinnen.

 

6. Auf welche Formalien muss beim Arbeitszeugnis geachtet werden?

Es muss auf Firmenpapier verfasst sein, Ort und Datum enthalten und der Arbeitgeber oder eine vertretungsberechtigte Person muss es eigenhändig unterschreiben. Zudem muss es die Form wahren, also keine Flecken oder Knicke haben.

7. Was ist der sog. Zeugniscode?

Mittleerweile hat sich ein sog. Zeugniscode durch die Arbeitgeber entwickelt. Darunter versteht man die Zeugnisformulierungen der Arbeitgeber, die für Sie als Mandanten nicht auf den ersten Blick erkennbar sind und die oft, obwohl sie neutral wirken, eigentlich negativ sind. Man sollte das Zeugnis deshalb immer von einem Fachmann prüfen lassen.

Einige Formulierungen aus Zeugnissen, die wir zum Gegenstand gerichtlicher Verfahren gemacht haben und deren "Übersetzung" haben wir hier einmal aufgezählt:

 

Formulierung 1:

Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.

= Sie war zwar möglicherweise fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich

 

Formulierung 2:

Er machte sich stets mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben.

= Er war zwar sehr eifrig, aber sein Erfolg ließ zu wünschen übrig.

 

Formulierung 3:

Sie hatte/zeigte stets Verständnis für ihre Arbeit.

= Sie leistete keine gute Arbeit.

 

Formulierung 4:

Er war stets (nach Kräften) bemüht, die Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen.

= Mühe allein genügt nicht - Erfolge müssen her, und die hat er nicht gebracht.

 

Formulierung 5:

Die Aufgaben, die wir ihr übertrugen, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt.

= Sie erledigte wirklich nur die Aufgaben, die man ihr explizit auferlegte. Ansonsten blieb sie passiv, war also allenfalls Durchschnitt.

 

Formulierung 6:

Sie erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.

= Sie war zwar pflichtbewusst, es mangelte ihr jedoch an Initiative.

 

Formulierung 7:

Er arbeitete mit größter Genauigkeit.

= Er war ein erbsenzählender, langsamer und unflexibler Pedant.

 

Formulierung 8:

Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg zu delegieren.

= Sie drückte sich vor der Arbeit, wo sie nur konnte.

 

Formulierung 9:

Die angebotenen Leistungen lagen stets im Bereich seiner Fähigkeiten.

= Seine Fähigkeiten waren sehr schlecht, weshalb er dem Unternehmen nichts brachte.

 

Formulierung 10:

Sie hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.

= Ihre Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.

 

Formulierung 11:

Sie zeigte sich den Belastungen gewachsen.

= Sie war nicht besonders, allenfalls ausreichend belastbar.

 

8. Was ist ein sog. Zwischenzeugnis?

Wie der Name schon sagt, wird diese Zeugnis noch während das Arbeitsverhältnis besteht, erteilt. Einen Anspruch auf Erteilung dieses Zeugnisses hat der Arbeitnehmer aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, so etwa wenn das Ende der Probezeit ansteht oder aber ein Vorgesetzer wechselt oder aber eine Bewerbung anderswo geplant ist.

9. Was mache ich, wenn mir der Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erteilt?

Dann kann ich ihn auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses beim zuständigen Arbeitsgericht klagen.

10. Habe ich einen Anspruch auf die Korrektur meines Arbeitszeugnisses?

Ja, auch dieser Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, d.h., wenn mich der Arbeitgeber ungerechtfertigt im Zeugnis zu schlecht beurteilt hat.

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