Mietrecht

Für Mieter und Vermieter gleichermaßen ist ein Mietverhältnis ein sensibles Thema.

Über Jahre hinweg, manchmal auch über Jahrzehnte, wird ein Vertragsverhältnis eingegangen, das für beide Parteien Pflichten mit sich bringt.

Ein derartiges langfristiges Vertragsverhältnis erfordert einen "besonderen" Umgang der Vertragsparteien miteinander, und zwar nicht nur während des Bestehens des Mietverhältnisses, sondern auch dann, wenn es zu Ende geht.

Wir beraten und untersützten Sie dabei.

Hierbei umfasst unsere Tätigkeit nicht nur die Beratung beim Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages, sondern unsere Beratung setzt sich während des Mietverhältnisses natürlich fort.

Hierbei unterstützen wir Sie auch etwa bei der Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenforderungen. Auch Mieterhöhungsbegehren begleiten wir. Selbstverständlich gehören die Durchsetzung oder die Abwehr von Mängelansprüchen bei Mietmängeln zu unserer beratenden und vertretenden Tätigkeit.

Sollte es einmal zur Kündigung des Vertrages kommen, so begleiten wir Sie auch hier. Neben der Teilnahme an der Wohnungsabnahme vertreten wir Ihre Interessen konsequent auch in einem Räumungsprozeß und sorgen dafür, dass die Kaution oder aber Schadensersatzansprüche nach Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses ordnungsgemäß abgewickelt werden.