Fahrtenbuchauflage. Ein Ärgernis für jeden Autofahrer

  • 25. August 2017
  • Thomas Klein

Kann der Fahrer einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer Straftat nicht ermittelt werden, greifen manche Behörden zum Mittel der Fahrtenbuchauflage. Aber geht das so einfach und was kann man tun?

Fahrtenbuchauflage

1. Was ist die gesetzliche Grundlage?

§ 31 a StVZO erlaubt der Behörde die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, wenn die Feststellung des Fahrers nicht möglich war.

2. Wer macht dies?

Zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden.

3. Wann darf das gemacht werden?

Immer dann, wenn die Behörde nicht in der Lage war, den Fahrer zu ermitteln, vorausgesetzt, sie hat sich ordentlich bemüht, den Fahrer auffindig zu machen.

4. Geht das auch bei einem Firmenfahrzeug?

Hier muss die Behörde den Halter (Firma) zunächst auffordern, den jeweiligen Fahrer zu benennen.

5. Was kann man gegen die Anordnung machen?

Die Anordnung ist ein sog. Verwaltungsakt, gegen den der Betroffene Widerspruch einlegen kann. Darüber hinaus muss beim Verwaltungsgericht eine sog. Anfechtungsklage -verbunden mit Mitteln des einstweiligen Rechtsschutzes- eingelegt werden.

6. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Anordnung halte?

Gem. § 31 a II StVZO stellt dies dann für den Halter eine Ordnungswidrigkeit da, die mit einer Geldbuße von 100 Euro geahndet wird.

7. Was passiert, wenn das betroffene Kfz verkauft wurde?

In diesen Fällen kann die Behörde ein Ersatzfahrzeug benennen, für das dann die Fahrtenbuchauflage gilt.

8. Was ist mit Mietwagen?

Wurde eine Tat mit einem Mietwagen begangen, so droht die Unbill dem Mietwagenunternehmen. Diese benennen jedoch im Regelfall den Fahrer.

9. Kostet die Verhängung der Fahrtenbuchauflage Geld?

Ja, die Behörde fordert 75 Euro zuzüglich Kosten für die Zustellung der Anordnung.

10. Wie lange darf eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden?

Die Rechtsprechung ist hier sehr uneinheitlich. 6 Monate sind grundsätzlich zu aktzeptieren, manche Gerichte halten auch Anordnungen von 1 Jahr für zulässig.

 

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