Rentensteigerung

  • 22. März 2019
  • Thomas Klein

Zum 1.7.2019 sollen die Renten steigen. Ein Überblick...

Rentenerhöhung

Aus dem Ministerium ist folgendes zu hören:

Renten steigen zum 1. Juli 2019 um über 3%


Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 01.07.2019 fest: In Westdeutschland steigt die Rente um 3,18%, in den neuen Ländern um 3,91%. Die Rentner profitierten von der guten Lage am Arbeitsmarkt und den Lohnsteigerungen der Vergangenheit, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 20.03.2019 in einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


Nachhaltigkeitsfaktor wirkt rentensteigernd


Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 96,5% des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,8 Prozent). Das Rentenniveau steigt nach den Angaben des Ministeriums sogar leicht auf 48,16% an. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrage 2,39% in den alten Ländern und 2,99% in den neuen Ländern. Neben der Lohnentwicklung werde durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirke sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,64% positiv auf die Rentenanpassung aus. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2017 (18,7%) gegenüber dem Jahr 2018 (18,6%) um 0,1 Prozentpunkte gesunken und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung gekommen sei, wirke der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit 0,13% anpassungssteigernd.

Niveauschutzklausel erstmals geprüft


Bei der diesjährigen Rentenanpassung wird laut Arbeitsministerium erstmals die Niveauschutzklausel des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes geprüft. So soll sichergestellt werden, dass in der Zeit bis zum 01.07.2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2019 mit dem nach der bisherigen Rentenanpassungsformel errechneten aktuellen Rentenwert 48,16 Prozent. Damit werde das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten. Die Niveauschutzklausel komme somit nicht zur Anwendung, so das Ministerium abschließend.