Unterhalt für alte Kinder?

  • 16. Juni 2019
  • Thomas Klein

Wie lange müssen Eltern eigentlich für Kinder Unterhalt zahlen? Ein kleiner Überblick..

 

Unterhalt für alte Kinder?

Ein Fall aus der Praxis:

 

Das Kind beendet mit 18 die Schule. Danach beginnt ein Studium, das nicht gefällt. Nach drei Semestern wird der nächste Studiengang begonnen und nach 2 Jahren abgebrochen. Eine Lehre schließt sich an. Das Kind ist inzwischen 25 und möchte Unterhalt von seinen Eltern. Zu Recht?

 

Der BGH setzt hier seit einigen Jahren klare Kriterien:

 

Der BGH billigt einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gem. §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB zu. Dabei definierten die Richter Kriterien, nach denen auch in die Jahre gekommene Kinder von ihren Eltern diese Art Unterhalt fordern können. So z.B. dann, wenn sie erst nach einer Schwangerschaft und einer darauf folgenden dreijährigen "Erziehungzeit" plus eines angemessenen Übergangszeitraums von wenigen Monaten eine Ausbildung angehen. In solchen Fällen fehle es an einer Obliegenheitsverletzung seitens des Unterhaltsberechtigten, der in diesem Zeitraum nichts geringeres als die Pflege und Erziehung des Kindes sicherstellt. Diesen Grundsatz der persönlichen Kindesbetreuung habe der Gesetzgeber beim Ehegattenunterhalt so festgelegt und nichts anderes könne auch beim Ausbildungsunterhalt gelten, urteilen  die BGH-Richter. Gleiches gilt, wenn der Entschluss zu studieren, von den Eltern aufgezwungen wurde gegen die bekannten Neigungen des Kindes oder aber wenn sich nach einigen Semestern herausstellt, dass das selbst gewählte Studium doch nicht das richtige war.

Eltern müssen in solchen Fällen also zahlen. Übrigens völlig unabhängig vom Alter der Kinder: Eine Altersgrenze für den Unterhalt legte der BGH nicht fest.

Hinweis auf: BGH, Urteil v. 29.6.2011, XII ZR 127/09