Fahrverbot und Führerscheinentzug...

  • 02. November 2020
  • Thomas Klein

In der juristischen Praxis tauchen die Begriffe Fahrverbot und Führerscheinentzug ständig auf und werden oft verwechselt. Eine kleine Aufklärung...

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Wo liegt der Unterschied?


In beiden Fällen müssen Sie zunächst Ihre Fahrerlaubnis abgeben. Bei einem zeitlich begrenzten Fahrverbot ist Ihr Führerschein ein bis drei Monate weg. Sie werden in den meisten Fällen aufgefordert, Ihre Fahrerlaubnis bei einer Polizeidienststelle abzugeben.

Wird Ihnen der Führerschein durch einen richterlichen Beschluss entzogen, ist Ihre Fahrerlaubnis automatisch ungültig. Frühestens nach einer Sperrfrist von sechs Monaten können Sie Ihren Führerschein zurückbekommen – allerdings nur, wenn Sie die Bedingungen der Behörden erfüllen. Die Behörden können beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Nachschulung anordnen.


Wann droht der Führerscheinentzug?


Laut Bußgeldkatalog müssen Sie je nach Verkehrsdelikt ein Buß- oder Ordnungsgeld bezahlen. Gravierende Verstöße können unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Fahrerlaubnis wird immer dann entzogen, wenn ein Autofahrer eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts begeht. Dies kann beispielsweise wegen Drogen oder Alkohol am Steuer, durch Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei Fahrerflucht geschehen.


Was passiert nach dem Führerscheinentzug?


Zunächst wird eine durch die Behörden festgelegte Sperrfrist verhängt. Nachdem diese abgelaufen ist, können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entscheidet dann, unter welchen Bedingungen die Neuerteilung der Fahrerlaubnis durchgeführt wird. Solche Bedingungen können zum Beispiel ein Aufbauseminar oder eine MPU sein.

Gut zu wissen: In der Regel dauert die Bearbeitung einer Neubeantragung des Führerscheins relativ lange. Daher ist es sinnvoll, bereits zwei Monate vor Ablauf der Sperrfrist einen Antrag bei der Führerscheinstelle zu stellen.


Was ist ein lebenslanger Führerscheinentzug?


Ihr Führerschein kann bei besonders schweren Verkehrsdelikten lebenslang entzogen werden. Dies geschieht zum Beispiel, wenn Sie wiederholt unter Drogeneinfluss, alkoholisiert oder trotz Fahrverbot Auto fahren oder andere Verkehrsteilnehmer wiederholt nötigen. Das bedeutet, dass Sie auch keinen Internationalen Führerschein ausstellen lassen können, um im Ausland Auto zu fahren.