Der BGH und die Verjährung im Abgasskandal

  • 15. Dezember 2020
  • Thomas Klein

Die Rechtsprechung des BGH im Abgasskandal wird immer  besser für die Hersteller. Aktuell hat der BGH zur Verjährung wieder zu Gunsten der Hersteller entschieden. Ein kleiner Überblick...

BGH: Verjährung im Abgasskandal

Diesel-Klagen nach 2018 wahrscheinlich verjährt
Diesel-Besitzer, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, konnten ab 2019 wohl nicht mehr gegen Volkswagen klagen. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass in diesen Fällen Ende 2018 Verjährung eingetreten ist, wie sich am 14.12.2020 in der Verhandlung eines Musterfalls in Karlsruhe abzeichnete. Das Urteil soll nicht mehr heute, aber "kurzfristig" verkündet werden.
Erst 2019 Schadenersatzklage erhoben
Der klagende Autokäufer, der grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegen Volkswagen erfüllen würde, hatte erst 2019 beim Stuttgarter Landgericht Klage eingereicht. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen. Die gesetzliche Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende, Ausnahmen sind nur selten möglich.

Kläger wusste schon 2015 von Skandal
Laut VW sind noch rund 9.000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Nicht in allen diesen Fällen ist aber - wie hier - unstreitig, dass die Kläger 2015 schon wussten, dass ihr Auto betroffen ist. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters kündigte deshalb am 14.12.2020 ein weiteres Verfahren an, das dann für die anderen Konstellationen maßgeblich sein soll