VW und die Nachbesserung...und dann?

  • 04. Juli 2017
  • Thomas Klein

VW und co. haben nach dem Abgassskandal nachgebessert. Sind damit die Ansprüche der Käufer erledigt? Eine kurze Antwort...

VW und die Nachbesserung

Nach dem sog. Abgassskandal, der inzwischen eine Reihe von Herstellern betrifft, erfolgte im großen Stil eine sog. Nachbesserung.

Die Nachbesserung erfolgte dergestalt, dass ein Software-Update aufgespielt wurde und damit die ursprüngliche "Schummel-Software" angeblich neutralisiert ist.

Damit- so die Verkäufer und Hersteller- sei das Problem beseitigt. Finanziellen Ausgleich gebe es dann nicht mehr.

Ist dies richtig?

Nein.

Vielmehr kann der Käufer auch nach der Nachbesserung noch eine Wertminderung geltend machen.

Denn:

Das Aufspielen des Software Updates beseitigt den Mangel nicht. Dem jeweiligen Pkw haftet nach wie vor die Eigenschaft an, ein Pkw zu sein, der vom Abgassskandal betroffen ist.

Nach wie vor besteht auch die Gefahr, dass das Kraftfahrtbundesamt den jeweiligen PKW stilllegt. Eine entsprechende Befugnis hierzu hat das KBA. Alleine der Umstand, dass dies zur Zeit nicht geschieht, bedeutet nicht, dass der Käufer nicht stets damit rechnen muss.

Bewegt sich der Käufer mit dem PKW im europäischen Ausland, so droht ihm von den dortigen Behörden eine Untersagung des Fahrbetriebes.

Der Umstand, dass das Kfz vom Abgassskandal betroffen ist, muss bei Weiterverkauf offenbart werden und führt dann zu einem geringeren Kaufpreis.

Aber wie hoch ist die Minderung?

In den von uns bislang geführten Verfahren haben wir Minderungsbeträge in Höhe von 5 bis 15 % des ursprünglichen PKW Kaufpreises erzielt, was auch auf der Linie der hierzu bislang ergangenen Gerichtsentscheidungen liegt.

 

Aber: Handeln Sie zeitnah, denn Verjährung droht zum 31.12.2017.