Handyverbot am Steuer...

  • 13. März 2017
  • Thomas Klein

Demnächst sollen die Pläne des Verkehrsministeriums umgesetzt werden. Der Handyverstoß und co. wird teurer.

Handyverbot

Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums stehen in Kürze für Autofahrer einige Änderungen beim Handyverbot am Steuer bevor.

Vor kurzem hatte man in Berlin schon umfassend die Winterreifenpflicht neu regelt und bestimmt, dass geeignete Reifen im Winter nur noch solche sind, die das sog. Alpine Symbol tragen. Wird man hier mir anderen Reifen erwischt, droht Ärger.

Aber auch beim Handyverbot, geregelt in § 23 a StVO, ändert sich einiges. Denn man möchte der Entwicklung des Marktes gerecht werden und nicht nur die Handys am Steuer verbieten, sondern auch die Benutzung von Tablets, e-Books und co.

Künftig kostet der Verstoß auch nicht mehr "nur" 60 Euro, sondern 100 Euro, in bestimmten Fällen 200 Euro und einen Monat Fahrverbot.

Dabei ist die derzeitige Rechtsprechung schon überaus rigoros, wenn es um Handynutzung am Steuer geht, und zwar begründet dadurch, dass die Ablenkung bei Benutzen des Handys am Steuer sehr gross ist und die Unfallgefahr dadurch drastisch steigen soll.

Ob diese sehr großzügige Auslegung des Begriffs "Benutzen des Handys" tatsächlich verfassungsrechtlich haltbar ist, ist mehr als zweifelhaft.

Die Gerichte interessiert dies eher weniger.

Aktuell hat sich das OLG Hamburg geäußert.

Im dortigen Fall hatte der Führer eines Pkw während der Fahrt die Kamerafunktion des Handys genutzt, in dem er während der Fahrt ein Landschaftsbild gemacht hatte.

Die Folge: Bußgeldbescheid mit 60 Euro Geldbuße und 1 Punkt.

Der Betroffene sah dies anders, das OLG Hamburg nicht.

Verboten, so das Gericht, sei jede Benutzung des Handys während der Fahrt, egal welche Funktion genutzt werde.

Ausreichend sei, dass die Benutzung Bezug zu irgendeiner Funktionstaste des Handys habe.

Man muss sich natürlich die Frage stellen, warum dies verboten ist, während derjenige, der mittels einer Digitalkamera oder Spiegelreflexkamera während der Fahrt fotografiert, sanktionslos gestellt wird.

Aber lamentieren nutzt nichts. Die aktuelle Rechtsprechung ist bundesweit so aufgestellt. Hoffentlich ist das Reden, Singen und Essen während der Fahrt langfristig noch erlaubt...