E-Scooter fahrt unter Cannabiseinfluss...

  • 06. August 2023
  • Thomas Klein

Was passiert eigentlich, wenn jemand einen E-Scooter unter Cannabiseinfluss steuert ? Hierzu aktuelle Rechtsprechung...

E-Scooter unter Cannabiseinfluss

Das VG Berlin hat kürzlich entschieden:

Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Auch beim Fahren mit einem E-Scooter sei das Trennungsgebot zu beachten, also zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen

Was war passiert?


Der Antragsteller fuhr mit einem E-Scooter im Straßenverkehr Schlangenlinien und geriet mehrfach nah an geparkte Autos. Die Polizei hielt ihn an, nahm eine Blutprobe und fand einen THC-Wert von 4,4 ng/ml.

Gegenüber den Polizisten äußerte der Antragsteller, jeden Tag Cannabis zu konsumieren und jeden Tag Auto zu fahren. Im Nachhinein behauptete er, dies nicht ernst gemeint zu haben.

Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller auf, binnen drei Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahreignung einzureichen. Da der Antragsteller nicht reagierte, wurde ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung der Führerschein entzogen.

Das sagt das Gericht:


Das VG Berlin lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag ab. Die Fahrerlaubnisbehörde müsse demjenigen die Fahrerlaubnis entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweise. Dies sei beim Antragsteller anzunehmen, weil er das zu Recht angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht eingereicht habe.

Eines solchen Gutachtens bedürfe es, um zu klären, ob der gelegentlich Cannabis konsumierende Antragsteller nur einmalig nicht zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs getrennt habe oder dies auch in Zukunft nicht tun werde. Auch beim (erlaubnisfreien) Fahren mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter sei das Trennungsgebot zu beachten.

Die Grenze hinnehmbaren Cannabiskonsums sei hier überschritten. Die Rechtsprechung nehme eine cannabisbedingte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit - jedenfalls beim Fahren eines Autos - ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml an. Vorliegend sei erschwerend zu berücksichtigen, dass der Antragsteller durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet und einen regelmäßigen Verstoß gegen das Trennungsgebot auch beim Autofahren eingeräumt habe.

 

VG Berlin Az. 11 L 184/23