Widerruf beim Autokredit?

  • 29. April 2017
  • Administrator

Wir hatten bereits vor einigen Monaten hiervon berichtet. Die Widerrufsmöglichkeit beim Autokredit. Worum geht es da?

Widerruf beim Autokredit

Bislang waren wir vermehrt beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen tätig, und dies mit großem Erfolg.

Bereits 2016 haben wir einige Widerrufe beim finanzierten PKW-Kauf erfolgreich durchgesetzt.

Die aktuelle Praxis zeigt, dass auch hier von fast jeder finanzierenden Bank, sei es VW, Audi, Seat, Skoda, Mercedes Benz, der Santander Bank u.a. Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht worden sind.

Sowohl bei Autokreditverträgen, die nach dem 10.6.2010 abgeschlossen worden sind, als auch insbesondere bei solchen, die nach der Gesetzesänderung am 13.6.2014 geschlossen wurden, haben Banken eigene Belehrungen "konstruiert", die teilweise erheblich von der sog. Musterbelehrung abweichen.

Teilweise fehlt diesen Belehrungen wichtiges, teilweise weichen sie sowohl äußerlich als auch inhaltich gravierend ab.

Was haben Sie davon?

Sie können trotz Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist heute noch widerrufen!

Warum sollten Sie dies tun?

Weil es Ihnen Geld erspart.

Ein akutell von uns bearbeiteter Fall, der vom Landgericht Aachen zugunsten unseres Mandanten entschieden wurde, mag dies verdeutlichen.
Unser Mandant hatte einen Pkw zum Kaufpreis von 34000 Euro erworben. Er gab seinen "alten" für 3000 Euro in Zahlung.

Der Restkaufpreis wurde finanziert über ein Darlehen der VW Bank, zahlbar in 48 Raten zu je 380,34 Euro und einer Schlussrate von 16960 Euro.

Die von der VW Bank verwendete Widerrufsbelehrung war falsch.
3 Jahre später erklärte unser Mandant den Widerruf, der nicht anerkannte wurde.
Wir schalteten uns ein und erhoben Klage. Das Landgericht Aachen gab unserem Mandanten Recht.

Was erhielt er?

Zunächst hatte unser Mandant Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Raten und Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung für seinen "alten", der inzwischen verkauft war.

Dies waren dann 16692,24 Euro.

Im Gegenzug stand der Bank ein Anspruch für die Nutzung des Pkw durch unseren Mandanten zu. Dieser wird in der Praxis nach Formel geschätzt und ergab hier einen Betrag von 8745,23 Euro.

Im Ergebnis konnte der Mandant also den PKw, den er 3 Jahre genutzt hatte, zurück geben und erhielt nach Saldierung  7947,01 Euro zurück.
Im Ergebnis hat der Mandant für die Nutzung des PKW über 3 Jahre damit rund 240 Euro monatlich gezahlt.

Diese Rückabwicklung hat sich zum 13.6.2014 nochmals zugunsten des Kunden geändert.

Ist die Widerrufsbelehrung falsch, was wir bisher in unseren Fällen in rund 75 % feststellen konnten, so schuldet der Kunde nicht mehr die Vergütung für die Nutzung des Kfz.

Hätte unser Mandant also seinen Autokreditvertrag nach dem 13.6.14 abgeschlossen, so hätte er alle gezahlten Raten zurückerhalten und wäre demnach den Pkw "umsonst" gefahren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie uns Ihren Vertrag zu. Wir überprüfen kostenfrei, ob eine Widerrufsmöglichkeit besteht und begleiten Sie dann gerne durch das Verfahren!