Unfallregulierung

  • 08. Mai 2017
  • Thomas Klein

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls wird angesichts der Weigerungshaltung der gegnerischen Haftpflichtversicherung für den Geschädigten immer schwerer. Gehen Sie daher zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das sollten Sie wissen !

Unfallregulierung

Die Unfallregulierung wird für den Geschädigten immer schwerer. Ohne fachanwaltiche Untersützung haben Sie als Geschädigter keine Chance mehr. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung will nur eines: Auf Ihre Kosten Geld sparen.

Wehren Sie sich frühzeitig.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in regelmäßigen Abständen über aktuelles aus dem Bereich "Auto und Unfall" zu informieren.

Warum sollten Sie fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und dürfen Sie überhaupt einen Anwalt beauftragen?

Hierzu folgende klare Antwort:

Die Kraftfahrtversicherer sind in Geldnot. Der jahrelange Verfall der Prämien und die aktuelle Finanzkrise zusammen veranlassen viele Gesellschaften zu radikalen Einsparversuchen bei der Schadenabwicklung.

Das Schadenrecht wird immer komplizierter, das Regulierungsverhalten der Versicherer immer unberechenbarer. Wir zitieren daher aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Dortmund, denn deutlicher kann man es nicht sagen:

 

„Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jede Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden wie der vorliegend angemeldeten und dann auch regulierten 645,13 Euro Sachschadenersatz von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. (…) Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrende Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. (…)

 

Schließlich gebietet es der Grundsatz der Waffengleichheit, dass auch der geschäftserfahrene Geschädigte sich durch Beauftragung eines Rechtsanwalts Augenhöhe im Verhältnis zur gegnerischen Versicherung beschaffen darf. Die Versicherungswirtschaft hat es sich mit einem Teil Ihres Regulierungsverhaltens der letzten Jahre selbst zuzuschreiben, wenn Geschädigte ihr nicht mehr vertrauen und von Anfang an anwaltlichen Rat suchen.“

Deutliche und zutreffende Worte.

Sie müssen bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadenregulierung keine Kostenbelastung befürchten.

Im Umfang der durchgesetzten Ansprüche muss nämlich die gegnerische Versicherung für die dabei entstehenden Anwaltskosten aufkommen.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, ist das umso besser. Aber für die außergerichtliche Regulierung wird die nicht gebraucht. Die kann nützlich werden, wenn die gegnerische Versicherung – so etwas kommt durchaus vor – trotz klarer Rechtslage nicht alles reguliert.

Es gibt auch Schadenpositionen, die Ihnen persönlich zustehen. Das sind zum Beispiel die Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung, die Schadenpauschale, aber auch Ansprüche wegen persönlicher Gegenstände, die bei dem Unfall beschädigt wurden oder gar ein Schmerzensgeld. Bei all diesen Positionen können wir für Sie ohnehin nicht tätig werden.

Sie sollten einen Spezialisten beauftragen und nicht „irgendeinen“ Rechtsanwalt.

 Auch hier verweisen wir auf ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Dinslaken:

„Die Schadenregulierung ist aufgrund der umfassenden und differenzierten Rechtsprechung für einen nicht Rechtskundigen schwer überschaubar. (...). Der Geschädigte muss sich grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, erst ohne Hinzuziehung einer in der Unfallabwicklung geübten Anwaltskanzlei selbst die eintrittspflichtige Versicherung anzuschreiben und Schadenspositionen zusammenzustellen“.

 

Letztlich sollte der Anwalt von Anfang an eingeschaltet werden. Denn die „Schauen wir doch erst mal, wie die Versicherung reagiert-Methode“ führt in vielen Fällen zu nichts anderem als zu Zeitverzögerungen. Klare Linie von Anfang an führt meistens zu einem schnelleren Ergebnis.

Wir beraten und vertreten Sie gerne. Rechtsanwalt Klein hat bereits im Jahre 2000 den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht besucht und erfolgreich abgeschlossen. Er war einer der ersten Fachanwälte für Verkehrsrecht in Deutschland.

Nutzen Sie unser Fachwissen!