Steuerrecht

"Die gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Bürger ist ein Imperativ der Ethik....Die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaates ist es, für gerechte Regeln zu sorgen und sie durchzusetzen, um seine Bürger vor Unrecht zu schützen"

 

Dies sind die zutreffenden Worte eines großen deutschen Steuerrechtlers.

 

Die alltägliche Praxis zeigt nicht zuletzt angesichts sich ständig ändernder steuerrechtlicher Vorschriften und einer sich stets im Wandel begriffenen Judikatur ein anderes Bild.

Um die empfundende Steuerungerechtigkeit für Sie abzumildern und Sie umfassend zu beraten, sind wir mit einer Fachanwaltschaft im Steuerrecht für Sie tätig, welche wir in den immer häufiger vorkommenden Fällen der Steuerstraftaten durch einen Fachanwalt für Strafrecht sinnvoll ergänzt haben.

In Zusammenarbeit mit Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen wir Ihnen in allen Bereichen des Steuerrechtes und bringen unsere Erfahrungen aus dem großen Gebiet des Steuerrechtes auch fachübergreifend in anderen Rechtsgebieten mit ein, wie etwa dem Familienrecht oder dem Arbeitsrecht.