Verkehrsrecht

"Es ist das Recht jedes bei einem Verkehrsunfall Geschädigten, sich zur Wahrung seiner Rechte anwaltlicher Hilfe zu bedienen, wobei die Kosten dieser anwaltlichen Tätigkeit vom Unfallverursacher zu übernehmen sind. In der heutigen Zeit, in der die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nur das Ziel hat, auf Kosten des Geschädigten zu sparen, ist es zwingend erforderlich, dass sich der Geschädigte anwaltlicher Hilfe bedient."

Diese zutreffende Feststellung traf ein hiesiges Gericht schon 2012.

 

In der Tat zeigt die alltägliche Praxis, dass nach einem Verkehrsunfall es für jeden Geschädigten zwingend notwendig ist, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Da auch hier- wie in jedem anderen Rechtsgebiet- Spezialisierung dem Mandanten entscheidende finanzielle Vorteile bringt, sollte die Wahl auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht fallen.

Die Erfahrung aus der Abwicklung meherer hundert Verkehrsunfälle pro Jahr durch uns belegt, dass die gegnersiche Kfz-Haftpflichtversicherung alles tut, um den Geschädigten so klein wie möglich zu halten und auf seine Kosten zu sparen.

Hierbei hilft der gegnerischen Versicherung nicht nur ihre scheinbare wirtschaftliche Übermacht, sondern auch das immer komplexer und komplizierter werdende Rechtssystem der Verkehrsunfallregulierung.

Wir vertreten Sie dabei konsequent und mit Nachdruck bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Sachschaden an Ihrem Pkw, Motorrad oder anderen Fortbewegungsmittel.

Die juristischen Problemfelder, die Sie ohne anwaltliche Unterstützung selbst nicht regeln können, sind vielfältig.

Wir untersützten Sie rein beispielhaft bei folgenden Problemlagen:

  • Reparaturschaden
  • Totalschaden
  • 130 % Grenze und Totalschaden
  • Meitwagenkostenproblematik
  • Sachverständigenkostenproblematik

Wir sorgen auch dafür, dass Sie bei Personenschäden das bekommen, was Ihnen zusteht.

Neben der Durchsetzung eines eventuellen Schmerzensgeldanspruchs sorgen wir auch für die Durchsetzung von z.B. Verdienstausfall oder Ihrem Haushaltsführungsschaden, wenn Sie verletzungsbedingt Arbeiten im Haus und Garten nicht mehr durchführen können.

Dies geschieht bei uns stets interdisziplinär. Wir stehen gemeinsam mit Ihnen im ständigen Kontakt zu z.B. Ärzten, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger und untersützen Sie auch hier in der Abwicklung von dortigen Problemlagen.

 

Verkehrsstafrecht und Bußgeldsachen

Jeder Teilnehmer im Straßenverkehr kann nicht ausschließen, einmal Beschuldigter einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges zu werden oder aber Betroffener in einem Bußgeldverfahren.

Nicht selten droht in derartigen Verfahren der Entzug der Fahrerlaubnis, ggf. ein Fahrverbot.

Sobald aber der "Lappen" weg ist, entstehen für Sie als Mandanten Probleme mit teilweise existenzgefährdendem Ausmaß.

Erfreuerlicherweise sind wir Fachanwälte für Verkehrsrecht und Strafrecht und können Ihnen mit unserem umfangreichen Know how zur Seite stehen.

Auch hier gilt für jeden Betroffenen:

Sofort zum Anwalt !

Gerade dann, wenn etwa der Führerschein beschlagnahmt wurde oder Ihnen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden ist, spielt der Faktor Zeit eine entscheidene Rolle. Wer hier zögert, hat schon viel verloren.

Unsere Beratung und Vertretung beschränkt sich aber nicht nur auf Verkehrsstraftaten, sondern selbstverständlich sind wir auch bei Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten für Sie tätig.

Sehr häufig zeigt sich hier in der Praxis, dass Ihnen zugestellte Bußgeldbescheide rechtswidrig sind und mit dem Einspruch noch erfolgreich korriegiert werden können.

Da sich gerade im Bereich des Verkehrssstrafrechtes und des Ordnungswidrigkeitenrechtes zur Zeit viel in der Gesetzgebung und Rechtsprechung tut, sind Sie ohne anwaltliche Vertretung "aufgeschmissen."

Unsere Tätigkeit in diesem Bereich ist dabei sehr vielfältig. Wir helfen Ihnen in etwa bei:

  • Verkehrsstrafsachen, wie Alkohol- oder Drogenfahrten, Unfallflucht etc.
  • Bußgeldverfahren
  • Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Punktesystem in Flensburg

Auch hier arbeiten wir stets in Zusammenarbeit mit anderen Stellen, wie etwa Ärzten, Sachverständigen und Verkehrspsychologen, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden.

Aufgrund unserer grenznahen Tätigkeit können wir Ihnen aber etwa auch Unterstützung im großen Dschungel des sog. Führerscheintourismus geben.

Regelmäßige Fortbildung auf von uns besuchten Lehrgängen, aber auch eigene Vorträge helfen uns dabei, stets auf dem aktuellen Stand zu sein und Sie immer "just in time" zu beraten.