Erbrecht

"Der Mensch ist das einzige Wesen, das weiß, das es sterben wird. Die Verdrängung dieses Wissens ist das einzige Drama des Menschen"

 

Wahre Worte von Friedrich Dürrenmatt.

 

Obwohl jährlich fast 1 Million Menschen in Deutschland versterben, haben sich nur wenige um ihren eigenen Tod gekümmert. Es fehlt zumeist eine letztwillige Verfügung von Todes wegen, sei es in Form eines Testamtens oder eines Erbvertrages.

Dies führt dann in der Praxis zu zahlreichen Schwierigkeiten in juristischer und steuerlicher Hinsicht. Ganz zu schweigen davon, dass ggf. "der falsche" Erbe wird.

Dabei ist es mit unserer Unterstützung einfach, "die Richtigen" nach dem Ableben abzusichern und schon zu Lebzeiten Regelungen zu treffen, die ein Chaos nach dem Tod vermeiden.

Denn Sie können und sollten bestimmen, wer nach Ihrem Tod Erbe wird, wer einen Pflichtteil erhalten soll oder wer ein Vermächtnis. Durch testamentarische Regelungen, die wir für Sie beratenend erstellen, können Sie alles selbstbestimmend regeln.

Durch unsere interdisziplinäre Unterstützung und unsere Fachkenntnisse im Steuerrecht können wir für Sie bei vorweggenommener Erbfolge oder lebzeitigen Schenkungen zudem eine unter steuerlichen Gesichtspunkten optimale Lösung erarbeiten und auf Sie zugeschnitten präsentieren.

Da sich im Laufe der Zeit die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Menschen ändern, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Anpassung von Testamenten oder Erbverträgen zur Verfügung.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Frage der Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsvollmachten.