Familienrecht

Die Zahl der Eheschließungen und der Ehescheidungen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Das frühere Modell der Ehe ist längst die Ausnahme geworden. Beziehungen ohne Trauschein und Patchworkfamilien nehmen zu.

Umso wichtiger ist es für uns, Sie bei dieser komplexen rechtlichen Materie bestmöglich zu beraten und zu vertreten. Dies können wir nicht zuletzt aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung und in dem Bereich des Familienrechtes bestehenden Fachanwaltschaften.

Hierbei ist uns bewußt, dass eine Trennung und Scheidung, aber auch jedes andere Problem aus dem Bereich des Familienrechtes, eine hohe emotionale Belastung für Sie mit sich bringt.

In Kenntnis dessen ist es nicht unser Ziel, alles vor Gericht auszufechten, sondern außergerichtliche Lösungen zeitnah zu erarbeiten. Dies geschieht bei uns stets in ständiger Interaktion mit Sie betreuenden anderen Personen, wie Steuerberater, Psychologen und dem Jugendamt.

Nur so sind wir in der Lage, unser primäres Ziel zu verfolgen, nämlich die für Sie maßgeschneiderte Lösung Ihres Problems zu erarbeiten.

Wir begleiten Sie dabei in allen Fragen des Familienrechtes, wie etwa:

  • Trennung und Scheidung
  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Haushaltsverfahren
  • Gewaltschutzverfahren
  • Abstammungs- und Adoptionssachen

Aber nicht nur im Bereich des Familienrechtes, das die Folgen der Trennung von Tisch und Bett und der Ehescheidung betrifft, sind wir für Sie da.

Auch im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Partnerschaften außerhalb der Ehe sind wir dank unserer regelmäßigen Fortbildungen und unserer eigenen Vorträge stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. So erreichen wir für Sie immer die optimale Lösung.

Nicht immer lässt es sich vermeiden, in Familiensachen den Gang zum Gericht zu machen. Auch dann stehen wir dank unserer ausgeprägten Kenntnisse im Prozeßrecht an Ihrer Seite und begleiten Sie auch bei entstehenden finanziellen Belastungen durch Prozeßführung, wie etwa bei der Gewährung der Verfahrenskostenhilfe.

Selbstverständlich erstreckt sich dabei unsere Beratung und Vertretung im Familienrecht nicht nur auf das deutsche Familienrecht. Aufgrund unserer ausgewiesenen Erfahrung finden wir für Sie auch bei internationalen Trennungs- und Ehescheidungsfällen die richtige Lösung.