Beeinträchtigung in der Haushaltsführung

  • 17. Mai 2017
  • Thomas Klein

Ein in der Praxis häufig übersehener Anspruch. Natürlich nicht, wenn Sie zu einem Fachanwalt gehen. Aber was ist das eigentlich?

Haushaltsführungsschaden

Ein Haushaltsführungsschaden begründet ein Recht auf Schadenersatz.

Viele Verletzte und Unfallopfer wissen überhaupt nicht, dass ihnen ggf. auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines erlittenen Haushaltsführungsschadens zusteht.

Aber: Was ist nun ein Haushaltsführungsschaden?

Der Haushaltsführungsschaden ist -kurz erklärt- der Schaden, der dadurch entsteht, dass eine Person den eigenen Haushalt oder den einer ganzen Familie nur noch teilweise oder gar nicht mehr führen kann, weil sie verletzt ist.

Wann bekomme ich denn den Haushaltsführungsschaden ersetzt?

Voraussetzung ist, dass die verletzte Person durch den Unfall im Haushalt vorübergehend oder auf Dauer ausfällt. Hierzu zählt auch die Kinderbetreuung. Grundsätzlich ist es aber egal, ob die verletzte Person berufstätig ist oder nicht, ob sie allein oder im Familienverbund lebt. So kann auch für einen Single mit eigenem Haushalt ein Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Ausfalls als Haushaltsführungsschaden bestehen.

Dabei ist es nicht nötig, dass tatsächlich eine Ersatzkraft eingestellt wird, die den Haushalt führt.

Die Rechtsprechung lässt es zu, dass dieser Schaden "fiktiv" geltend gemacht wird, so dass dann, wenn Familienangehörige den Haushalt machen, Ihnen dennoch ein Amspruch auf Schadensersatz zusteht.

Aber: Wie berechnet man den Schaden?

Der BGH hat in einem Urteil vom 03.02.2009  Ausführungen zur Berechnung des Haushaltsführungsschadens gemacht..

Er führte aus:

"Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO darf sich der Tatrichter in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann-Pardey (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) orientieren."

Da wir interdiziplinär arbeiten, können wir neben unseren Kenntnissen aus mehreren tausend Verkehrsunfallabwicklungen auch auf fachliche Unterstützung von Ärzten vertrauen, die gemeinsam mit uns eine medizinische Einstufung Ihrer Beeinträchtigung vornehmen.

Die Gerichte erlauben dann in der Regel die Zuerkennung eines fiktiven Stundensatz von 12 Euro die Stunde.

Welche finanziellen Vorteile dies für Sie hat, mag ein Beispielsfall erläutern:

Der berufstätige Mandant wurde bei einem Unfall an der Hand verletzt. Er ist verheiratet und hat ein minderjähriges Kind. Über einen Zeitraum von 2 Monaten kann er keine Mithilfe im Haushalt leisten.

Was steht ihm zu?

Grob verkürzt:

Nach den von der Rechtsprechung aktzeptierten Tabellenwerken leistet der Mandant eine durchschnittliche wöchtenliche Arbeitszeit im Haushalt von 18 Stunden. Seine Beeinträchtigung an der Hand ist medizinisch mit einer Beeinträchtigung von 50 % einzustufen.

Bei einem fiktiven Stundenlohn von 12 Euro pro Stunde heisst dies dann:

18 Stunden x 50 % x 4,3 x 12 Euro = 464 Euro pro Monat.

Damit könnte der Mandant über 900 Euro für seine 2 monatige Ausfallzeit als Ersatz fordern.

Insbesondere bei Mandanten, die leider bleibende Dauerschäden bei einem Unfall erlitten haben, führt der Haushaltsführungschaden zu einer lebenslangen Zusatzrente.

Sind Sie betroffen?

Dann wenden Sie sich an uns. Denn wir sind die Fachanwälte.