Widerruf bei Darlehensverträgen

  • 19. März 2017
  • Thomas Klein

Der Widerruf ist bei Immobiliendarlehensverträgen nach wie vor möglich. Und er lohnt sich. Aber wie funktioniert eigentlich die Berechnung Ihrer Ansprüche?

Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen

Beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen erreichen wir für unsere Mandanten entweder die Rückzahlung einer eventuell geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung oder aber, dass der Darlehensvertrag ab dem Zeitpunkt des Widerrufes mit wesentlich günstigeren Zinsen zu verzinsen ist und damit jeden Monat nicht nur eine erhebliche Steigerung Ihrer Liquidität erreicht wird, sondern Sie ggf. mit der Rückführung auch früher fertig sind.

Viele Mandanten interessiert, wie die Rückabwicklung eigentlich berechnet wird.

Der BGH hat hierzu klare Vorgaben gemacht.

Folgendes gilt:

Der Darlehensnehmer (Mandant) schuldet dem Darlehensgeber ( Bank) die Rückzahlung der gesamten Darlehensvaluta und Zinsen auf den jeweils noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta.

Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer Rückzahlung aller geleisterer Zins- und Tilgungsleistungen und zudem die Herausgabe von sog. Nutzungsersatz auf die bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen.

Hört sich kompliziert an? Ist es aber nicht.

Denn Sie können anhand Ihrer Kontoauszüge ermitteln, welche Zins- und Tilgungsleistungen Sie an die Bank erbracht haben.

Kennen wir diese Leistungen, so können wir Ihren Nutzungsersatz berechnen. Dieser beträgt der Höhe nach 2,5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dies sind insbesondere bei älteren Verträgen Zinsen in Höhe von mehr als 5 Prozent, die Ihnen zurückgezahlt werden müssen.

Die Darlehenssumme, die die Bank beanspruchen kann, steht fest. Der Zinssatz, der der Bank zusteht, lässt sich zumeist aus dem Vertrag entnehmen.

Ausnahme: Es läßt sich nachweisen - was uns durch Kenntnis entsprechender Aufstellungen möglich ist- dass der in Ihrem Vertrag vereinbarte Zinssatz damals nicht marktüblich war. Dann schulden Sie der Bank nur den marktüblichen Zins und sparen nochmal Geld.

Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:

Angenommen, Sie haben bei einer Bank im Oktober 2010 ein Darlehen über 100000 Euro zum vereinbarten Zinssatz von 5,2 % aufgenommen. Dies bedeutet für Sie Jahreszinsen in Höhe von 5200 Euro.

Stellt sich nach Widerruf heraus, dass im Oktober 2010 der marktübliche Zinssatz bei "nur" 4,7 % lag, so bedeutet dies eine Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen "nur" in Höhe von 4700 Euro.

Die Ersparnis liegt im 1. Jahr dann bei 500 Euro. Bei einer 10 jährigen Laufzeit eines Vertrages und unter Berücksichtigung der inzwischen erfolgten Tilgung kann so nochmal ein Vorteil von mehreren tausend Euro für Sie erzielt werden.

Interesse?

Dann mailen Sie uns Ihren Darlehensvertrag nebst Widerrufsbelehrung an juelich@ratimrecht.de oder gerne auch per Post. Wir überprüfen kostenfrei, ob ein Widerruf möglich ist.

Hierbei können wir auf unsere Erfahrung aus mehreren hundert geprüften Verträgen zurückgreifen.