Urlaub und Umgang mit dem Kind

  • 03. März 2018
  • Thomas Klein

Die Osterferien stehen vor der Türe. Viele haben den Umgang während der Ferien schon vernünftig geregelt. Und wenn nicht?

Urlaub, Umgang und das Kind

Immer wieder mal ein Problem. Umgang mit Kindern im Urlaub.

Viele regeln dies vernünftig vorher, manchen brauchen eine gerichtliche Entscheidung.

Eine Alternative für Eltern:

Die Vollmacht...

 

Ein Beispiel für Sie, um Streitigkeiten zu vermeiden:

 

Hiermit bevollmächtige ich....meine Ehefrau/meinen Ehemann ..... , in allen Angelegenheiten betreffend die elterliche Sorge, die wir sonst gemeinsam ausüben, für unser Kind/unsere Kinder .... und..... (geb             ) insbesondere in/bei (folgt Aufzählung der einzelnen Bereiche) für mich zu handeln und für das Kind/die Kinder............. verbindlich tätig zu werden. Diese Vollmacht umfasst ausdrücklich nicht die Befugnis (des Bevollmächtigten), mich, Herrn             /Frau             , aus eingegangenen Verbindlichkeiten rechtsgeschäftlich zu verpflichten

(Variante:              mich nur in folgenden Zusammenhängen rechtlich zu verpflichten, folgt die Aufzählung einzelner Geschäftsbereiche/Geschäftsarten etc).

            

(Unterschrift)

Variante:

Unser Kind/unsere Kinder, für das/die wir beide gemeinsam sorgeberechtigt sind, soll mit seinem Vater/seiner Mutter im Ostern/Sommer/Herbst/Winter 2018  vom....bis.....in Urlaub fahren (folgen Land und Urlaubsanschrift). Für alle Handlungen und Maßnahmen, die in Ausübung der elterlichen Sorge für das Kind während dieser Zeit und/oder anlässlich der Urlaubsreise notwendig sind/werden, bevollmächtige ich meinen Ehemann/meine Ehefrau, der/die somit für das Kind/Kinder allein handlungs- und entscheidungsbefugt sein soll; für folgende Bereiche behalte ich mir andererseits ausdrücklich die Zustimmung vor, die mein Mann/meine Frau zuvor bei mir einzuholen hat, bevor er/sie die Dinge regelt.

Einer Weiterreise mit dem Kind/den Kindern in ein anderes Land als (folgt: Ferienland) und der Rückreise über (folgen: Zwischenstationen) widerspreche ich. Die Vollmacht umfasst nicht die Befugnis meines Mannes/meiner Frau, mich rechtsgeschäftlich zu verpflichten (oder: mich zu verpflichten).

            

(Unterschrift)