Widerruf Autokredit

  • 14. März 2018
  • Thomas Klein

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes drohen Fahrverbote für Dieselautos. Vom Abgasskandal ganz zu schweigen. Wie wird man den Pkw sonst noch los? Ein Überblick bei finanzierten Autokäufen...

Widerruf Autokredit

Ähnlich wie bei Immobilienfinanzierungen ist auch bei der Finanzierung eines Autokaufes die Möglichkeit des Widerrufes der Pkw-Finanzierung eine denkbare Möglichkeit, den Diesel-Pkw alsbald loszuwerden.

Ein Erlöschen des Widerrufsrechtes, so wie es der Gesetzgeber bei Immobiliendarlehensverträgen vorgesehen hat, gibt es hier nicht.

Viele Finanzierungsverträge sind unwirksam.

Aber woran erkennt man dies ?

Stets sinnvoll ist es hier, jemanden drüberschauen zu lassen, der sich damit auskennt.

Da wir viele Widerrufe sowohl im Immobiliendarlehensbereich als auch im Pkw Bereich bereits begleitet haben und dies aktuell in mehr als 200 Fällen tun, haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Das sind die häufigsten Fehler bei Pkw-Finanzierungsverträgen:

 

1.

Nach dem Gesetz beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn der Darlehensgeber, also die Bank, dem Kunden unter Einhaltung der Schriftform eine für Ihn bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Kunden oder eine Abschrift derselben zur Verfügung gestellt hat.

In der Praxis wird bereits dies nicht selten nicht vollständig erfüllt und die Übergabe von Unterlagen vergessen.

2.

Der Vertrag muss nach § 492 II BGB und den Vorschriften des Art. 247 §§ 6 - 13 EGBGB zwingend sog. Pflichtangaben enthalten.

Dies sind:

a) Name und Anschrift des Darlehensnehmers

b) Art des Darlehens

c) effektiver Jahreszins

d) Nettodarlehensbetrag

e) Sollzinssatz

f) Vertragslaufzeit

g) Betrag, Anzahl und Fälligkeit der Teilzahlungen

h) Gesamtbetrag

i) Auszahlungsbedingungen

j) Warnhinweis bei Ausbleiben der Zahlungen

k) Bestehen des Widerrufsrechtes

l) Hinweis darauf, dass der Darlehensnehmer vorzeitig zurückzahlen darf

m) die zuständige Aufsichtsbehörde

n) einzuhaltendes Verfahren bei Kündigung

Für Verträge, die nach dem 21.3.2016 geschlossen worden sind, muss zudem enthalten sein:

- Hinweis, dass der Darlehensnehmer Notarkosten zu zahlen hat

-die vom Darlehensgeber verlangten Sicherheiten und Versicherungen

-die nachvolliehbare Berechnung der sog. Vorfälligkeitsentschädigung

Viele Verträge enthalten diese Angaben nicht vollständig, so dass erfolgreich widerrufen werden kann

3.

Viele Verträge enthalten zwar umfangreiche Ausführungen zu den Kündigungsmöglichkeiten der Bank, aber nicht zu den Kündigungsmöglichkeiten des Kunden.

4.

Viele Verträge enthalten keinen Hinweis darauf, dass ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 314 BGB besteht.

5.

Viele Belehrungen, insbesondere die vonder VW Bank und der Audi Bank enthalten fehlerhaft einen Hinweis auf einen Kreditschutzbrief (KSB bzw. KSB Plus) in Abweichung von der sog. Musterwiderrufsinformation.

6.

Viele Belehrungen enthalten einen unzutreffende Hinweis auf die Widerrufsfolgen, in dem fehlerhaft darauf hingewiesen wird, dass das Darlehen zurückzuzahlen ist, obwohl nur der Sollzins zu vergüten ist.

Dies sind nur einige Fehler in den Darlehensverträgen.

Was sind die Vorteile des Widerrufes?

Für Verträge, die vor dem 13.6.2014 geschlossen worden sind, hat der widerrufende Kunde Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen für das Fahrzeug und die Abschlussgebühren sowie die Kreditraten.

Allerdings muss er sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Diese Anrechnung der Nutzungsentschädigung entfällt bei Verträgen, die nach dem 13.6.2014 geschlossen worden sind, gänzlich.

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