Nachbesserung im Abgasskandal

  • 28. März 2018
  • Thomas Klein

Viele Hersteller sind betroffen von dem sog. Abgasskandal. Wie mache ich als Käufer eigentlich mein Recht auf Nachbesserung geltend?

Nachbesserung im Abgasskandal

Der sog. Abgasskandal erreicht immer mehr Hersteller von Pkw. Aktuell sind neben VW und Audi, Skoda, Seat, BMW und Daimler im Visier der Justiz.

Viele andere Hersteller sind ebenfalls betroffen.

Die Autobauer haben bekanntlich mit einem Software Update reagiert.

Leider führt dies nicht dazu, dass sich die Probelmatik gebessert hätte.

Die Preise der gebrauchten Dieselfahrzeuge sinken stetig, in Kürze drohen in einigen Städten Fahrverbote, die bundesweit spätestens im September 2019 greifen werden.

Noch ist für viele betroffene Halter von Pkw Zeit, zu handeln. Zum 31.12.2018 droht allerdings in den meisten Fällen die Verjährung von Ansprüchen gegenüber dem Hersteller.

Betroffenen wird nicht zu Unrecht geraten, umgehend die Kompetenz eines in derartigen Fällen versierten Anwaltes/Anwältin zu nutzen.

Grundvoraussetzung aller Ansprüche ist nach wie vor, dass ein sog. Nachbesserungsverlangen gestellt wird.

Aber wie geht das?

Hier gilt: Überlassen Sie dies dem Fachmann.

Für diejenigen, die zunächst selbst einen eigenen Versuch mit dem Hersteller unternehmen wollen, kann folgendes Muster dienen.

Dies ersetzt jedoch keinesfalls die Beratung in Ihrem konkreten Fall.

Ein Muster kann etwa wie folgt aussehen:

"Einschreiben/Rückschein

an

            

(Verkäufer)

Unser Kaufvertrag vom             ;

Nacherfüllungsverlangen

Sehr geehrte(r)             . ,

wir nehmen Bezug auf unseren Kaufvertrag vom             . Die von Ihnen gelieferte              (nachfolgend „Sache“) entspricht nicht den vereinbarten Spezifikationen. Wir haben folgende Mängel festgestellt:            

Wir fordern Sie daher zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) bis spätestens zum              auf. Die Sache steht Ihnen für die Reparatur während der üblichen Geschäftszeiten  zur Verfügung.

 

Wir werden den Schaden, der bereits jetzt unabhängig von einer Nacherfüllung eingetreten ist, zu gegebener Zeit beziffern.

Mit freundlichen Grüßen

            

(Unterschrift des Käufers)"

 

Sind Sie betroffen?

Wir helfen Ihnen!