Arbeitsvertrag

  • 18. April 2018
  • Thomas Klein

Immer wieder stellen wir in unserer arbeitsrechtlichen Praxis fest, dass viele Menschen ohne Arbeitsvertrag arbeiten. Dabei sollte dies anders sein und ist vom Grundsatz her nicht so schwierig. Ein Standardvertrag als Grundlage....

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag muss nicht viele Regelungen enthalten. In manchen Fällen genügt es, das anschließende Muster zu verwenden.

Dieses ersetzt naürlich nicht die konkrete Anpassung an Ihren Einzelfall.

Dann sollten Sie sich vielmehr an uns wenden !

Ein Muster könnte etwa wie folgt aussehen:

Arbeitsvertrag

zwischen

..................................................

–im folgenden Arbeitgeber –

und

.....................................................

– im folgenden Arbeitnehmer –

§ 1 Aufgabengebiet und Arbeitsort

(1) Der Arbeitnehmer wird als  .......            eingestellt. Tätigkeitsort für die Ausübung der Arbeitstätigkeit ist derzeit       ......      

(2) Der Arbeitgeber ist berechtigt,  dem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers eine andere, gleichwertige Tätigkeit oder ein anderes Arbeitsgebiet zu übertragen, soweit dies den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entspricht, oder auch gleichermaßen den Arbeitnehmer an einem anderen Ort einzusetzen.

(3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers keine Nebentätigkeiten aufzunehmen. Der Arbeitgeber hat seine Zustimmung zu geben, wenn nicht seine berechtigten Interessen dagegen sprechen.

§ 2 Beginn, Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am    ......         

(2) Die ersten sechs (alternativ 3) Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, innerhalb derer mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden kann.

(3) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis ordentlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Eine gesetzlich verlängerte Frist gilt auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

(5) Der Arbeitgeber kann im Fall einer Kündigung den Arbeitnehmer im Rahmen von bestehenden und noch entstehenden Urlaubsansprüchen oder sonstigen Freizeitausgleichsansprüchen und in konkreter Anrechnung von solchen freistellen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung bis zum Ausscheiden unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeit freizustellen, soweit sein Interesse hieran das des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung überwiegt.

(6) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für den Bezug einer ungekürzten Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat.

§ 3 Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt .....   Stunden ausschließlich der Pausen.

(2) Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Arbeitgebers. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und jeweiligen Regelungen.

(3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung gegebenenfalls auch Über- und Mehrarbeit, sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten.

§ 4 Vergütung

(1) Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit ein Monatsentgelt in Höhe von     .....       EUR brutto, das am Ende eines jeden Monats nach Abzug der gesetzlichen Steuern und Abgaben auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Konto überwiesen wird.

(2) Leistet der Arbeitgeber über das in Abs. 1 genannte Monatsentgelt hinaus Gratifikationen, Boni oder sonstige zusätzliche Sonderzahlungen, die nicht zuvor individuell vereinbart worden sind, handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aufgrund einer jeweils gesondert getroffenen Entscheidung. Ein Rechtsanspruch auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung derartiger freiwilliger Leistungen für die Zukunft entsteht auch nach mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht. Anderes gilt, wenn die Leistungen auf einer individuellen Vertragsabrede mit dem Arbeitnehmer beruhen. 

(3) Mit den in Abs. 1 genannten Bezügen sind sämtliche Tätigkeiten des Arbeitnehmers aus diesem Vertrag inklusive Über- und Mehrarbeit abgegolten, soweit die Mehrarbeit monatlich   ......       Stunden nicht überschreitet  Zuschläge für Mehr-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit werden nicht gezahlt, sie sind in den Bezügen mit enthalten.

§ 5 Urlaub

(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von .....   Arbeitstagen pro Kalenderjahr, der möglichst zusammenhängend zu nehmen ist.

(2) Der Arbeitnehmer kann Urlaub erst dann antreten, wenn dieser in der jeweils vom Arbeitgeber vorgeschriebenen Form schriftlich genehmigt worden ist. Dabei ist auf die berechtigten Belange des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

§ 6 Arbeitsverhinderung

(1) Im Falle einer Arbeitsverhinderung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese vor bzw. bei Beginn der Arbeitszeit seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen

(2) Vor Ablauf des dritten Tages der Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Aus diesem soll sich auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ergeben. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über die angegebene Zeit hinaus, hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten und unverzüglich ein Anschlussattest vorzulegen.

§ 7 Geheimhaltung

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die als solche von der Geschäftsleitung schriftlich oder mündlich bezeichnet werden bzw. offensichtlich als solche zu erkennen sind, geheim zu halten und ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung keinen dritten Personen zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus fort.

§ 8 Herausgabepflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert und ansonsten jederzeit auf Anforderung des Arbeitgebers sämtliche ihm überlassenen oder von ihm für das Unternehmen gefertigten Schriftstücke oder sonstige Gegenstände des Arbeitgebers an diesen unverzüglich herauszugeben.

§ 9 Schriftformerfordernis

(1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

 

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