Alkoholfahrt im Ausland

  • 19. April 2018
  • Thomas Klein

Der Sommerurlaub kommt bald. Wenn man mit dem Auto ins benachbarte Ausland fährt, sind dort Regeln zu beachten. Wie sieht es aber aus mit Alkohol am Steuer?

Alkoholfahrt im Ausland

Eigentlich versteht es sich von selbst:

 

Wer Auto fährt, tut dies nüchtern !

 

Macht man dies nicht, so hat das Konsequenzen:

In Deutschland gilt:


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Autofahrer unter 21 Jahren oder für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis bei 0,0 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert bei Fahranfängern über 0,0 ‰ droht eine Geldstrafe in Höhe von 250 EUR.

Bei einem Wert von 0,5 ‰ bis 1,1 ‰ sind 500 EUR fällig (für Wiederholungstäter 1000 EUR sowie ein Führerscheinentzug für einen Monat).

Ab einem Wert von 1,1 ‰ kann zudem eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 3.000 EUR und ein Füherscheinentzug von 6 Monaten bis 5 Jahren verhängt werden. 

Kommt es bei einem Wert von 0,3 ‰ zu verkehrsauffälligem Verhalten, zieht auch dies eine Geldbuße nach sich.

Aber welche Grenzen und Grenzwerte gibt es eigentlich im Ausland? Ein Überblick..

 

1. Frankreich


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für junge Fahrer (Führerschein noch keine 3 Jahre) gilt Alkoholverbot.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden bei einem Wert von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰ 135 EUR fällig.

Bei Werten über 0,8 ‰ kann eine Strafe bis zu 4.500 EUR (9.000 EUR bei Wiederholungstätern) verhängt und der der Führerschein für 3 Jahre entzogen werden.

Darüber hinaus droht bei einem Alkoholwert von über 0,8 ‰ eine bis zu 2-jährige Haftstrafe (4 Jahre bei Wiederholungstätern).

2. Spanien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis bei 0,3 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, wird ein Bußgeld erhoben. Darüber hinaus kann eine Freiheitsstrafe zwischen 3 und 6 Monaten sowie der Entzug der Fahrerlaubnis zwischen 1 und 4 Jahren verhängt werden.

3. Italien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis sowie für Autofahrern unter 21 Jahren liegt der Alkoholgrenzwert bei 0,0 ‰.

Wird der gesetzliche Alkoholgrenzwert überschritten, drohen folgende Strafen:  

0,5 ‰ - 0,8 ‰ → 500 - 2000 EUR + Führerscheinentzug für 3 bis 6 Monate.

0,8 ‰ - 1,5 ‰ → 800 - 3200 EUR + Führerscheinentzug für 6 Monate bis 1 Jahr. 

Über 1,5 ‰ → bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe und ein Bußgeld zwischen 1500 und 6000 EUR. Auch der Führerschein und das Auto können eingezogen werden.

4. Österreich


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Bei Fahranfängern mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis bei 0,1 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden die Bußgelder nach folgenden Prinzipien berechnet: 

0,5 ‰ bis 0,8 ‰     →     300 bis 3.700 EUR

0,8 ‰ bis 1,2 ‰     →     800  bis 3.700 EUR

1,2 ‰ bis 1,6 ‰     →     1.200 bis 4.400 EUR

über 1,6 ‰              →     1.600 – 5.900 EUR

Ab einem Blutalkoholwert von über 0,8 ‰ droht zudem der Entzug des Führerscheins für mindestens 1 Monat.

5. Belgien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden Bußgelder nach folgenden Prinzipien berechnet:  

0,5 ‰ bis 0,8 ‰   →    170 EUR

0,8 ‰ bis 1 ‰      →    400 EUR

1 ‰ bis 1,15 ‰    →    550 EUR

1,15 ‰ bis 1,5 ‰  →   600 EUR

Bedenken Sie: Bei diesen Gedstrafen handelt es sich um Beträge, die direkt beglichen werden müssen. Das eigentliche Bußgeld kann weitaus höher ausfallen. Darüber hinaus muss der Betroffene mit einem vorübergehenden Fahrverbot rechnen.

6. Niederlande


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Bei 0,2 ‰ für Fahranfänger mit weniger als 5 Jahren Fahrpraxis oder 7 Jahren, wenn der Führerschein vor dem 18. Lebensjahr erlangt wurde.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Bußgelder erhoben:

0,2 ‰ and 0,8 ‰ → 350 EUR

über 0,8 ‰ →  490 - 1600 EUR + Entzug der Fahrerlaubis für einige Monate.

7. Slowenien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰ (0,0 ‰ für Berufskraftfahrer, Fahranfängern mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis und Autofahrern unter 21 Jahren ).

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Bußgelder fällig:

Bis 0,5 ‰ → 300 EUR

0,5 ‰ bis 0,8 ‰ → 600 EUR

0,8 ‰ bis 1,1 ‰ → 900 EUR

Über 1,1 ‰ → 1200 EUR (+ Entzug der Fahrerlaubnis + Freiheitststrafe zwischen 6 und 12 Stunden).

8. Kroatien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰

Liegt der Blutalkoholwert darüber, wird ein Bußgeld zwischen 500 und 3.000 Kuna (≈ 66  bis 400 EUR) fällig. Zusätzlich drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Haftstrafe.

9. Norwegen


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden mindestens folgende Bußgelder fällig: 

0,2 ‰ bis 0,5 ‰    →    670 EUR

0,8 ‰ bis 1,0 ‰    →   1.300 EUR

Darüber hinaus kann bereits bei einem Wert von über 0,5 ‰ eine Gefängnisstrafe drohen.

10. Schweden


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden Bußgelder nach folgenden Prinzipien berechnet: 

0,2 ‰ bis 0,5 ‰      →     40 Tagessätze

0,5 ‰ bis 0,6 ‰      →     50 Tagessätze

0,6 ‰ bis 0,7 ‰      →     60 Tagessätze

0,7 ‰ bis 0,8 ‰      →     80 Tagessätze                  

0,8 ‰ bis 0.9 ‰      →     90 Tagessätze

0,9‰ bis 1,0 ‰       →    100 Tagessätze

Ein Tagessatz ist 1/30 des Monatseinkommens.

Anstatt des Bußgeldes können in Schweden auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

11. Dänemark


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, wird eine Geldbuße in Höhe des Nettoeinkommens multipliziert mit der Promillezahl fällig.

Ab einem Wert von 0,8 ‰ droht zudem ein Fahrverbot, sowie ab 2,0 ‰ eine Freiheitstrafe.

12. Finnland


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, wird entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe fällig. Bei stark alkoholisierten Autofahrern (über 1,2 ‰) kann die Gefängnistrafe bis zu 2 Jahre betragen.

Selbst beim Überlassen des Fahrzeugs an eine betrunkene Person kann der Fahrzeughalter mit einer Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten betraft werden.

13. Irland


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. (Für Fahranfängern und Autofahrern unter 21 Jahren bei 0,2 ‰).

Liegt der Blutalkoholwert darüber werden folgende Bußgelder fällig: 

0,5 ‰ bis 0,8 ‰    →   200 EUR

 0,8 ‰ bis 1,0 ‰   →   400 EUR

Darüber hinaus droht bei einem Alkoholwert von < 0,8 ‰ ein Strafverfahren. Das Gericht kann dabei auf eine Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR und/oder eine Haftstrafe erkennen.

14. Großbritannien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,8 ‰, in Schottland bei 0,5 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber kann eine Geldstrafe von umgerechnet bis zu 5.800 EUR verhängt werden. Zudem können eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten, sowie der Entzug des Führerscheins drohen.

15. Polen


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden bei einem Wert von 0,2 - 0,5 ‰ zwischen 50 und  5000 PLN fällig (≈ 12 und 1200 EUR). Bedenken Sie: In der Praxis sind die Strafen in der Regel hoch. Zudem drohen ein Fahrverbot zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie eine Gefängnisstrafe von 30 Tagen.

Bei Werten über 0,5 ‰ wird die Geldstrafe durch das Gericht festgesetzt. Ferner droht ein Fahrverbot zwischen einem und zehn Jahren. Kommt es bei dem Verkehrsunfall zu Geschädigten, kann ein lebenslanges Fahrverbot ausgesprochen werden.

Das Autofahren mit einem Wert über 0,5 ‰ kann zudem eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nach sich ziehen, bei Wiederholungstätern bis zu fünf Jahren. Wurde ein Unfall verursacht, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. 

16. Tschechien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,0 ‰.

Wird Alkohol im Blut festgestellt, wird bei einem Wert bis 0,99 ‰ ein Bußgeld zwischen 2500 bis 20000 CZK (≈ 90 bis 724 EUR) berechnet.

Bei einem Wert über 1 ‰ wird die Geldstrafe vom Gericht festgelegt. Darüber hinaus kann eine Freiheitsstrafe verhängt und der Führerschein entzogen werden.

17 .Slowakei


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,0 ‰.

Wird Alkohol im Blut festgestellt, werden Bußgelder nach folgenden Prinzipien berechnet:

Unter 0,48 ‰ → 150 bis 1300 EUR + Führerscheinentzug zwischen einem und fünf Jahren.

Über 0,48 ‰ → die Geldstrafe wird vom Gericht festgelegt und liegt im Durchschnitt bei 2100 EUR. Dazu droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

18. Ungarn


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,0 ‰.

Wird Alkohol im Blut festgestellt, werden folgende Bußgelder fällig:

Unter 0,5 ‰ → ≈ 50 EUR (vor Ort zu zahlen) oder ≈100 EUR

0,5 ‰ bis 0,8 ‰ → ≈ 65 EUR (vor Ort zu zahlen) oder ≈ 130 EUR

Über 0,8 ‰ → ≈ 80 EUR (vor Ort zu zahlen) oder ≈160 EUR 

Darüber hinaus kann der Führerschein eingezogen und eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

19 Bulgarien


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Strafen fällig:

0,5 ‰ bis 1,2 ‰  →   250 bis 500 EUR und ein Fahrverbot zwischen 6 und 12 Monaten.

< 1,2 ‰  →    Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich droht der Entzug des Führerscheins.

20 .Griechenland


Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Autofahrer unter 21 Jahren oder für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis bei 0,0 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert bei Fahranfängern über 0,0 ‰ droht eine Geldstrafe in Höhe von 250 EUR.

Bei einem Wert von 0,5 ‰ bis 1,1 ‰ sind 500 EUR fällig (für Wiederholungstäter 1000 EUR sowie ein Führerscheinentzug für einen Monat).

Ab einem Wert von 1,1 ‰ kann zudem eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 3.000 EUR und ein Füherscheinentzug von 6 Monaten bis 5 Jahren verhängt werden. 

Kommt es bei einem Wert von 0,3 ‰ zu verkehrsauffälligem Verhalten, zieht auch dies eine Geldbuße nach sich.