Widerspruch Lebensversicherungen aus 1991 ?

  • 05. Mai 2018
  • Thomas Klein

Der Widerspruch bei Lebensversicherungen in den Fällen, in denen fehlerhafte Widerspruchsinformationen vorliegen, bringt dem Verbraucher eine Menge mehr Geld als bei einer Kündigung. Aber gilt dies auch für Lebensversicherungen, die 1991 abgeschlossen worden sind?

 

Widerspruch Lebensversicherungen

Mit einem Widerruf kann der Versicherungsnehmer den Vertrag rückabwickeln und so alle bislang gezahlten Prämien zurückfordern. Zusätzlich kann er hierauf Zinsen beanspruchen, die in Abhängigkeit von den Versicherungsjahren sogar 6 % betragen können. Damit liegt der Anspruch der Versicherungsnehmer deutlich über dem von den Versicherungen angebotenen Rückkaufswerten.

Sicher ist, dass dieses Recht für Lebensversicherungen gilt, die zwischne 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind.

Aber gilt dies auch für Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.1991 abgeschlossen wurden?

Zunehmend bejahen die Gerichte dies, und zwar gestützt auf eine wenig bekannte Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2013.

Insbesondere in den 1990er Jahren boten Lebensversicherungen eine garantierte Verzinsung von bis zu 4 %. Angesichts der langen Laufzeiten dieser Versicherungen und der geänderten Rechtslage ab dem 01.01.2015 suchen viele Kunden nach Möglichkeiten, sich vorzeitig von ihren Versicherungen zu trennen.

Eine Kündigung ist zwar möglich, aber meist mit empfindlichen finanziellen Einbußen verbunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kunden, die ihre Versicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) die Möglichkeit des Widerspruchs eröffnet.Versicherte, die ihre Lebensversicherung in dem Zeitraum von 1991 bis 1994 abgeschlossen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Rückabwicklung ihrer Verträge verlangen.

Mit Urteil vom 16.10.2013 entschied der BGH (Az. IV ZR 52/12), dass ein Widerruf der zwischen 1991 und 1994 abgeschlossenen Verträge dann möglich ist, wenn der Kunde bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt worden ist und der Vertrag noch nicht gekündigt wurde. Im Fall des Widerrufs erhält der Kunde sämtliche eingezahlten Prämien sowie Zinsen von der Versicherung. Der Kunde muss sich lediglich den Gegenwert für den genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen. Zwar hat der BGH die Rechte der Kunden für Verträge zwischen 1991 und 1994 nicht so weit gefasst, wie bei den Verträgen die nach dem sogenannten Policenmodell zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, dennoch hat der BGH auch hier die Rechte der Verbraucher gegenüber den Versicherungen gestärkt, indem er ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht für laufende Verträge bei mangelhafter Widerrufsbelehrung zugelassen hat.

Dies bringt dem Verbraucher nicht selten mehrere tausend Euro mehr. In manchen Fällen gelang es uns, einen Mehrerlös von über 20000 Euro zu erzielen.

Sind Sie betroffen? Wir helfen Ihnen.