Datenschutz

  • 24. Mai 2018
  • Thomas Klein

Zum 25.5.2018 wird es Ernst. Die DSGVO ist da. Und was ist mit den Rechten der Betroffenen? Ein Überblick...

Datenschutz

Das neue Recht enthält eine Menge Aufgaben an betroffene Unternehmer oder aber Private.

 

U.a. müssen Betroffene auf Ihre Rechte hingewiesen werden.

Dies kann etwa so geschehen:

 

Den Betroffenen stehen  folgende Rechte aus der DS-GVO zur Verfügung:

1.

Recht auf Auskunft - Artikel 15 DS-GVO
Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

2.

Recht auf Berichtigung - Artikel 16 DS-GVO
Das Recht auf Berichtigung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, unrichtige ihn angehende personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

3.

Recht auf Löschung - Artikel 17 DS-GVO
Das Recht auf Löschung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, Daten beim Verantwortlichen löschen zu lassen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die ihn angehenden personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, rechtswidrig verarbeitet werden oder eine diesbezügliche Einwilligung widerrufen wurde. Es gelten die in § 35 BDSG geregelten Ausnahmen von diesem Recht.

4.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Artikel 18 DS-GVO
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, eine weitere Verarbeitung der ihn angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern. Eine Einschränkung tritt vor allem in der Prüfungsphase anderer Rechtewahrnehmungen durch den Betroffenen ein.

5.

Recht auf Datenübertragbarkeit - Artikel 20 DS-GVO
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet die Möglichkeit für den Betroffenen, die ihn angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen. Gemäß Artikel 20 Abs. 3 Satz 2 DS-GVO steht dieses Recht aber dann nicht zur Verfügung, wenn die Datenverarbeitung der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dient.

6.

Recht auf Widerspruch - Artikel 21 DS-GVO
Das Recht auf Widerspruch beinhaltet die Möglichkeit für Betroffene, in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, soweit diese durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder öffentlicher sowie privater Interessen gerechtfertigt ist. Das Recht gilt gemäß § 36 BDSG nicht, wenn eine öffentliche Stelle durch Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet ist.

7.

Recht auf Widerruf der Einwilligung
Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO) erfolgt, können Sie diese jederzeit für den entsprechenden Zweck widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund Ihrer getätigten Einwilligung bleibt bis zum Eingang Ihres Widerrufs davon unberührt.

 

Sind Sie betroffen? Wir haben die Lösungen !