Wechsel der Krankenkasse

  • 05. Juni 2018
  • Thomas Klein

Kann man eigentlich von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln und was muss man wissen?

Wechsel der Krankenkasse

- Gibt es eine Altersgrenze, ab der ich nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann?

Wer älter als 55 Jahre ist, der kann nur dann zurück in die GKV wechseln, wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich krankenversichert war.

- Wie viel Gehalt darf ein Angestellter jährlich maximal verdienen, damit er wieder von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche KV wechseln kann?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2017 57600 Euro (brutto) – somit muss man zumindest für ein Jahr weniger als 4800 Euro/Monat verdienen. Ansonsten muss man weiter privat krankenversichert bleiben (regelmäßige Sonderzahlungen wie Prämien, Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen dazu) Tipp: Wer über die Gehaltsgrenze kommt und sich nicht privat versichert bleiben möchte, sollte versuchen in Teilzeit zu arbeiten oder in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen (bis zu 2904 Euro im Jahr können in die Altersvorsorge eingezahlt werden). Damit kann man eventuell die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken und bleibt unter den 57600 Euro.

- Und was ist, wenn man selbstständig ist?

Dann muss man in ein Angestelltenverhältnis wechseln (den Hauptjob), wo man dann weniger als 57600 Euro im Jahr verdient. Die Nebentätigkeit muss nicht aufgegeben werden. Allerdings muss das Angestelltenverhältnis als Hauptjob anerkannt werden. Das heißt: Die Arbeitszeit muss mindestens 20 Stunden pro Woche betragen und das Bruttoeinkommen muss mehr als die halbe Bezugsgröße (derzeit 1417,50 Euro in den alten und 1207,50 Euro in den neuen Bundesländern) betragen.

Verheiratete haben eine zusätzliche Möglichkeit: Sie können die Selbstständigkeit aufgeben und in die Familienversicherung des Ehepartners wechseln.

- Gibt es sonst noch eine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln?

Im Notfall kann man sich auch arbeitslos melden oder im europäischen Ausland versicherungspflichtig werden.

- Was ist mit den Altersrückstellungen? Gehen die verloren, wenn ich in die GKV wechsle?

Falls keine sogenannte Anwartschaft geschlossen wurde und Sie bereits wieder gesetzlich krankenversichert sind, sind die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung sehr wahrscheinlich verloren. Um das zu vermeiden, sollte vor dem Wechsel eine Anwartschaft geschlossen werden. Damit bleiben Ihnen in der Regel Altersrückstellungen, Gesundheitsstatus und das Eintrittalter erhalten, wenn Sie später in den privaten Versicherungsschutz zurückkehren. Während der Anwartschaft haben Sie aber keinen Leistungsanspruch bei der PKV. Eine weitere Möglichkeit, bisherige Zahlungen, Eintrittsalter und Gesundheitsstatus zu schützen ist, die PKV in eine Zusatzversicherung umzuwandeln. Je nach Anbieter und Vertragsmodell gibt es verschiedene Möglichkeiten, die berücksichtigt werden sollten.