Rentenerhöhung 2018

  • 17. Juni 2018
  • Thomas Klein

Eine Erhöhung der Renten steht bevor. Ein kurzer Überblick...

Rentenerhöhung 2018

Im Jahr 2016 gab es die größte Rentenerhöhung seit mehr als 20 Jahren. Damals stiegen die Renten zum 1. Juli in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent und in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent. Die Rentenerhöhung 2017 fiel deutlich geringer aus als im Jahr 2016. In Westdeutschland sind die Renten im vergangenen Jahr um 1,90 Prozent gestiegen, in den neuen Ländern um 3,59 Prozent.

Rentenerhöhung 2018


Nachdem die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlagen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20.3.2018 die Rentenanpassung zum 1.7.2018 bekannt gegeben. Am 25.4.2018 hat das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 beschlossen. Der Bundesrat hat der Verordnung am 8.6.2018 zugestimmt.


Was bedeutet dies?
 

In Westdeutschland steigen die Renten zum 1.7.2018 um 3,22 Prozent.


In den neuen Ländern steigen die Renten im Sommer 2018 um 3,37 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,7 Prozent).


Rentenanpassung 2018: Lohnentwicklung als Grundlage


Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Neu in der diesjährigen Anpassung ist, dass in diesem Jahr für die neuen Bundesländer die Regelungen des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes greifen, wonach der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen ist, dass er 95,8 Prozent des Westwerts erreicht. Kommt es unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in den neuen Ländern in der Anpassungsformel jedoch zu einem günstigeren Ergebnis, wird dieses angewendet. Das ist in diesem Jahr der Fall, denn der mit der Lohnentwicklung berechnete aktuelle Rentenwert (Ost) fällt um einen Cent höher aus.

Rentenerhöhung 2018: Einheitlicher Rentenwert bis 2024


Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1.7.2024 100 Prozent erreichen wird, sodass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausfällt, könnte dies aber schon früher der Fall sein. Steigende Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen weiterhin für eine gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente bleibt dadurch ein solides Fundament der Alterssicherung in Deutschland.

Rente 2018: Lohnsteigerung


Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten Ländern und 3,06 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.  


Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Außerdem wird durch den sog. Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2017 jedoch nicht verändert hat und die sog. „Riester-Treppe“ bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Rentenwert 2018: Bestandteil der Rentenformel


Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit ab dem 1.7.2018 eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 31,03 Euro auf 32,03 Euro und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 29,69 Euro auf 30,69 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,22 Prozent in den alten Ländern und von 3,37 Prozent in den neuen Ländern. Der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht damit 95,8 Prozent des Westwerts.