Entlastung von Familien

  • 30. Juni 2018
  • Thomas Klein

Der Steuergesetzgeber will Familien finanziell weiter entlasten. Ein Überblick...

Entlastung von Familien

Das Bundeskabinett hat am 27.6.2018 den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" (Fa­mi­lienent­las­tungs­ge­setz – Fa­m­Ent­lastG) beschlossen.

Was heisst das konkret?


Die Maßnahmen im Gesetzentwurf, die in 2 zeitlichen Stufen (2019 und 2020) entlastende Wirkung entfalten sollen, bestehen aus einer Kindergelderhöhung, höheren Grundfreibeträgen und höheren Kinderfreibeträgen. Hinzu kommt eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der "kalten Progression".

Erhöhung des Kindergelds
Ab dem Monat Juli 2019 soll für jedes Kind 10 EUR mehr Kindergeld ausgezahlt werden. 


ab 1.7.2019


Erstes Kind 204 EUR
Zweites Kind 204 EUR
Drittes Kind 210 EUR
Jedes weiteres Kind 235 EUR


Entlastungen bei der Einkommensteuer


Der Kinderfreibetrag wird für den VZ 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 EUR (insgesamt 4.980 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.620 EUR) erhöht. Die steuerliche Entlastungswirkung der Erhöhung des Kinderfreibetrags um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) entspricht dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung (60 EUR). 

Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht.

Der Grundfreibetrag soll von 9.000 auf 9.168 EUR (2019) und 9.408 EUR (2020) steigen, ebenso wie der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen. Um der "kalten Progression" zu begegnen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2019 (1,84 %) und 2020 (1,95 %) nach rechts verschoben.

Fa­mi­lienent­las­tungs­ge­setz, Regierungsentwurf v. 27.6.2018