Neuer Mindestlohn

  • 06. Juli 2018
  • Thomas Klein

Der sog. Mindestlohn soll sich bald ändern. Ein Überblick...

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro. In einer zweiten Stufe folgt dann 2020 eine Erhöhung auf 9,35 Euro je Stunde. Dies hat die Mindestlohnkommission beschlossen. 


Der vor drei Jahren eingeführte Mindestlohn wird zum zweiten Mal angehoben – erstmals in zwei Stufen, wie es auch in Tarifverhandlungen seit langem üblich ist. Wie die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft, einstimmig beschlossen hat, soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde steigen und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. 

Die Orientierungs-Grundlage des unabhängigen Gremiums ist grundsätzlich die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. Es gibt aber einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird.


Mindestlohn 2019: Kommission entscheidet einstimmig


Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören dem Gremium je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an. 

Zum ersten Mal war die Lohnuntergrenze bereits 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

Mindestlohn orientiert sich am Tariflohn und letzten Tarifabschlüssen


Konkret entspricht die erste Anhebungsstufe auf 9,19 Euro brutto pro Stunde genau dem Betrag, der sich rechnerisch aus dem Tariflohn-Index des Statistischen Bundesamts für 2016 und 2017 ergibt. In die zweite Anhebungsstufe auf 9,35 Euro flossen dann auch noch Tarifabschlüsse aus dem ersten Halbjahr 2018 ein - vor allem am Bau, in der Metall- und Elektroindustrie und im Öffentlichen Dienst. Letzterer soll aber wieder herausgerechnet werden, wenn 2020 über die nächste Anhebung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021 entschieden wird. Ausgangsbasis der Folgeberechnung soll deswegen dann ein Niveau von 9,29 Euro sein.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht.

Der Bundesarbeitsminister will den Vorschlag nun per Verordnung umsetzen. Zudem kündigte er erneut schärfere Kontrollen an, da die 2015 eingeführte Lohnuntergrenze noch vielfach unterlaufen werde.

Wie viele Menschen vom Mindestlohn profitieren können, ist nicht so leicht zu beziffern. Im vergangenen Jahr wurden knapp 1,4 Millionen Jobs mit Mindestlohn bezahlt, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das waren 400.000 weniger als im Jahr zuvor.