Familienentlastungsgesetz

  • 29. September 2018
  • Thomas Klein

Zuf finanziellen Entlastung soll demnächst das Familienentlastungsgesetz kommen. Ein kleiner Überblick...

Familienentlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 21.9.2018 dazu Stellung genommen.

Die Maßnahmen im Gesetzentwurf, die in 2 zeitlichen Stufen (2019 und 2020) entlastende Wirkung entfalten sollen, bestehen aus einer Kindergelderhöhung, höheren Grundfreibeträgen und höheren Kinderfreibeträgen. Hinzu kommt eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der "kalten Progression".

Erhöhung des Kindergelds


Ab dem Monat Juli 2019 soll für jedes Kind 10 EUR mehr Kindergeld ausgezahlt werden. 


D.h., dass es ab 1.7.2019 für das erste Kind 204 Euro, für das zweite ebenso 204 Euro und für das dritte 210 Euro gibt. Jedes weitere Kind bekommt dann 235 Euro.

Entlastungen bei der Einkommensteuer


Der Kinderfreibetrag wird für den VZ 2019 für jeden Elternteil auf 2.490 EUR (insgesamt 4.980 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.620 EUR) erhöht. Die steuerliche Entlastungswirkung der Erhöhung des Kinderfreibetrags um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) entspricht dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung (60 EUR). 

Für den VZ 2020 wird der Kinderfreibetrag erneut erhöht, um der Kindergelderhöhung zu entsprechen, die sich im Jahr 2020 mit insgesamt 120 EUR pro Kind erstmals auf das gesamte Jahr auswirkt. Der Kinderfreibetrag wird dann für jeden Elternteil auf 2.586 EUR (insgesamt 5.172 EUR, mit Betreuungsfreibetrag 7.812 EUR) erhöht.

Der Grundfreibetrag soll von 9.000 auf 9.168 EUR (2019) und 9.408 EUR (2020) steigen, ebenso wie der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen. Um der "kalten Progression" zu begegnen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2019 (1,84 %) und 2020 (1,95 %) nach rechts verschoben.


Der Bundesrat hat Sich am 21.9.2018 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beschäftigt und die vorgesehene Kindergelderhöhung und die Anhebung des Kinderfreibetrags ausdrücklich begrüßt (Stellungnahme BR-Drucks. 373/18). Zugleich weist er darauf hin, dass die Länder mehr als 55 Prozent der mit dem Familienentlastungsgesetz verbundenen Leistungen tragen. In dem Maße, wie die Länder sich mit dem Familienentlastungsgesetz dauerhaft zu Finanzierung familienpolitischer Leistung engagierten, sei auch die Steigerung der Qualität der Kindertagesbetreuung eine Daueraufgabe. Die Länder fordern deshalb, dass sich der Bund auch über das Jahr 2022 hinaus an den Kosten des Gute-Kita-Gesetzes von jährlich mindestens 2 Mrd. EUR beteiligt.

Fa­mi­lienent­las­tungs­ge­setz, Regierungsentwurf v. 27.6.2018