Die Musterfestellungsklage

  • 28. Oktober 2018
  • Thomas Klein

Ab dem 1.11.2018 ist sie möglich: Die Musterfeststellungsklage....ein kleiner Überblick !

Die Musterfeststellungsklage

Musterfeststellungsklage: Was ist das?


Verbände können mit einer Musterfeststellungklage für alle betroffenen Verbraucher eine bestimmte Rechtsverletzung (wie eine unwirksame Banken-AGB oder eine Abgasmanipulation am Kfz) eines Unternehmens gerichtlich feststellen zu lassen und ihnen damit den Weg zum Schadensersatz ebnen.
Das Modell für die nun geplante zivilprozessuale Musterfeststellungsklage liefert die Kapitalanleger-Sammelklage aus dem KapMuG. Die für Verbraucherklagen entscheidende Wirkung der Musterfeststellungsklage liegt in der Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils. Mit der Musterfeststellungsklage kann das Gericht

-Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art zum Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses treffen,
-an die ein später im Rahmen einer Leistungsklage von einem betroffenen Verbraucher oder Unternehmen angerufenes Gericht gebunden ist.


Dem mit der Musterfeststellungsklage befassten Gericht wird damit die Möglichkeit eingeräumt, unterschiedlichste Vorfragen für mögliche Leistungsklagen zu klären und damit entscheidende Unsicherheiten für einen später mit einer Leistungsklage eingeleiteten Prozess im Vorfeld auszuräumen. Da es bei den Klagen zunächst um die Feststellung von Ansprüchen dem Grunde nach und nicht um Zahlungsansprüche geht, werden sich die Streitwerte in Grenzen halten.

Bisherige Verbraucherklagen können Verjährung nicht verhindern


Schon bisher haben Verbraucherschutzverbände zwar Gerichtsurteile gegen Banken, Konzerne und Unternehmen erstritten, wenn diese beispielsweise unzulässige Bestimmungen in ihren AGB verwendet haben und Verbraucher hierdurch geschädigt wurden.

Häufig hatte die große Masse der geschädigten Verbraucher von den Erfolgen der Verbraucherschutzverbände nicht viel, denn viele Verbraucherforderungen waren nach den langjährigen Rechtsstreiten bereits verjährt.
Dies soll sich mit Einführung der Musterfeststellungsklage ändern.

Eine echte Sammelklage ist die Musterfeststellungsklage allerdings nicht.
Künftig sollen Verbraucher ähnlich wie bei Sammelklagen ihre Rechte gemeinsam einklagen können. Im Unterschied zu Sammelklagen - beispielsweise in den USA - gibt es aber entscheidende Einschränkungen und Abweichungen.

Das Verfahren der geplanten Musterfeststellungsklage führt im Gegensatz zu echten Sammelklagen nicht zu unmittelbaren Zahlungstiteln.


Es bindet lediglich die Gerichte für späteren Verbraucherklagen an die Feststellungen im Musterklageverfahren, wenn sich der Verbraucher der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat.

Details der Musterfeststellungsklage


Die neue Klage wurde in §§ 606 ff ZPO-E geregelt:

Nur ausgesuchte Verbraucherverbände können eine Musterfeststellungsklage für eine Vielzahl von Betroffenen einreichen können.
Die Mindestzahl der Mitstreiter, die für die Einleitung eines Musterfeststellungsverfahrens erforderlich ist, soll laut Entwurf 10 Verbraucher betragen.


Anschließen müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher in einem elektronisch geführten Register anmelden und der Klage anschließen.


Der Eintrag ins Klageregister soll den Verbraucher eine Pauschalgebühr von 30 Euro kosten (noch umstritten).

Registrierung in das Klageregister


Die Anmeldung in das Klageregister wird in § 608 des neuen Gesetzes wie folgt geregelt:
(1) Bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins können Verbraucher Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die von den Feststellungszielen abhängen, zur Eintragung in das Klageregister anmelden.
(2) Die Anmeldung ist nur wirksam, wenn sie frist- und formgerecht erfolgt und folgende Angaben enthält:
1. Name und Anschrift des Verbrauchers,
2. Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage,
3. Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage,
4. Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers,
5. Betrag der Forderung,
6. Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Hierfür besteht kein Anwaltszwang, doch Kritiker sehen Laien damit überfordert.

Welche Rechtsfolgen wird die Musterfeststellungsklage haben?


Das Verfahren wird - quasi als unechte Sammelklage - ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der Beklagtenpartei geführt. Welche Ergebnisse bringt diese Klage dann für den klagenden Verbraucher?

Der Eintrag hat für die Ansprüche des Verbrauchers verjährungshemmende Wirkung.


Im Rahmen der Musterfeststellungsklage wird lediglich über das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen entschieden,das Verfahren führt nicht zu unmittelbaren Zahlungstiteln.


Möglicherweise aber sind Unternehmen nach der Feststellung bereit, einen Vergleich abzuschließen, um sich den verschiedenen nun zu erwartenden Klage nicht auszusetzen.

Verliert der Verbraucher möglicherweise Rechte durch die Musterfeststellungsklage?


Wer zum Zeitpunkt des Urteils in das Klageregister eingetragen ist, für den gilt die Entscheidung die das Gericht zur Musterfeststellungsklage fällt. Wird ein Anspruch abgelehnt, können die registrierten Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche nicht noch einmal gesondert und indivduell  geltend machen.