Rentenerhöhung 2019

  • 16. November 2018
  • Thomas Klein

Eine deutliche Erhöhung der Renten soll kommen. Ein Überblick...

Rentenerhöhung 2019

 
Aufgrund der guten Entwicklung der Beschäftigungen und Löhne können sich die rund 20 Millionen Rentner zum 1.7.2019 voraussichtlich über eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge freuen.

Aber was ist geplatn?

 


Rentenerhöhung 2019


Aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 geht hervor, dass die Renten auch im Jahr 2019 um rund 3 Prozent steigen könnten. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur am 5.11.2018 vor. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete zuerst darüber.


Endgültig feststehen soll die Rentenhöhe laut Bundessozialministerium aber erst im März 2019, weil dann erst alle erforderlichen Zahlen vorliegen. «So wissen wir zum Beispiel noch nicht, wie sich die Löhne in diesem Jahr entwickeln werden», ergänzte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Rentenversicherungsbericht wird derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt und soll dann im Kabinett beschlossen und veröffentlicht werden. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen.


In Westdeutschland sollen die Renten zum 1.7.2019 voraussichtlich um 3,18 Prozent steigen.


In den neuen Ländern sollen die Renten im Sommer 2019 voraussichtlich um 3,91 Prozent steigen.


Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die Einkommen, auf die Beiträge gezahlt werden, sollen laut dem Berichtsentwurf 2019 um 3 Prozent im Westen und 3,1 Prozent im Osten steigen, das ist noch etwas mehr als in diesem Jahr. In die Rentenkasse fließen kommendes Jahr voraussichtlich rund 245 Milliarden Euro an Beiträgen und 72 Milliarden an Steuergeld (2018: 236 Milliarden und 70 Milliarden). Die gute Lage der Rente liegt also vor allem an der zwar eingetrübten, aber weiter guten Konjunktur.


Auch das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern spielt hinein. Deshalb wirkt sich das ungünstiger werdende Verhältnis von zahlreicheren Rentnern und weniger werdenden Beitragszahlern künftig dämpfend auf die jährlichen Rentenanpassungen aus.


Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1.7.2024 100 Prozent erreichen wird, sodass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausfällt, könnte dies aber schon früher der Fall sein. Steigende Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen weiterhin für eine gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente bleibt dadurch ein solides Fundament der Alterssicherung in Deutschland.