Verjährung im Abgasskandal

  • 29. Dezember 2018
  • Thomas Klein

Eine häufig gestellte Frage: Wann verjähren eigentlich meine Ansprüche im Abgasskandal? Ein kleiner Überblick...

Verjährung im Abgasskandal

Zum 31.12.2018 verjähren bereits Ansprüche einiger geschädigter Verbraucher gegen die Hersteller VW, Audi, Skoda und Seat.

Hintergrund hierfür ist, dass die Verjährungsfrist bei den in Betracht kommenden Ansprüchen 3 Jahren beträgt und diese dann anfängt, wenn Kenntnis des Betroffenen bestand.

Da im Jahre 2015 offiziell von Seiten des Konzerns VW die Information über die Manipulationen offenkundig wurde, wird man in vielen Fällen vom Beginn der 3 jährigen Frist in 2015 ausgehen müssen.

Da die Frist damit am 31.12.2015 begann, endet sie am 31.12.2018.

Dies ist aber nicht in allen Fällen so.

Denn viele Verbraucher erhielten erst Anfang 2016 Kenntnis, nämlich als VW, Audi und Co. flächendeckend betroffene Halter von Kfz darüber durch Einzelpost informierten und diese dann zu dem sog. Softwareupdate einluden.

In vielen Fällen ist damit noch gar keine Verjährung eingetreten, tritt aber dann am 31.12.2019 ein.

Bei den übrigen Herstellern, wie Mercedes, BMW, Opel, Ford u.a. gehen wir ebenfalls von einer Verjährung zum 31.12.2019 aus.

Dies sind die Fristen gegenüber den Herstellern.

Bei den Verkäufern der Pkw gilt:

2 Jahre ab Übergabe des Wagens für Ansprüche aus Sachmangel gegen den Händler (1 Jahr bei Gebrauchtwagen)

Sind Sie betroffen?

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