Änderungen bei Hartz IV

  • 09. Januar 2019
  • Thomas Klein

Zum Jahresbeginn gab es Änderungen bei Hartz IV. Ein kleiner Überblick...

Änderungen bei Hartz IV

Mit der aktuellen Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angepasst.

Sozialhilfe und Grundsicherung: Regelsatz 2019


Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 424 Euro im Monat - 8 Euro mehr als der Hartz IV-Regelsatz 2018. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen – etwa dem Ehepartner – in einer Wohnung lebe, erhält 382 Euro monatlich. Bisher waren es 374 Euro.



Hartz IV-Regelsatz 2019: Kinder und Jugendliche


Der Regelsatz für Kinder bis 5 Jahre steigt um 5 auf 245 Euro im Monat. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren, gibt es eine Erhöhung der Leistung um 6 auf 302 Euro monatlich. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten 322 statt 316 Euro.

Hartz IV-Regelsatz: Berechnung


Zugrundegelegt werden der Hartz IV-Erhöhung Preise, die für den Bedarf der Hartz-Empfänger als relevant eingeschätzt werden, sowie die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die Preise gehen zu 70 Prozent in die Berechnung ein, die Löhne zu 30 Prozent. Berechnet wird diese Entwicklung auf Basis der Indexwerte für den Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 im Vergleich zu den Indexwerten für den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017.

Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfe 2019


Die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise beträgt +1,8 %. Die entsprechende Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer beläuft sich auf +2,52 %. Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Regelbedarfe beträgt demnach +2,02 %.

Grundsicherung Regelsatz: Bundesrat


Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner Sitzung am 19.10.2018 zugestimmt und die Verordnung ist am 1.1.2019 in Kraft getreten.

Hartz IV-Regelsatz 2018


Die Steigerungen der Hartz IV-Regelsätze Anfang 2018 waren vergleichbar. Alleinstehende bekamen zuletzt 7 Euro mehr, Partner 6 Euro, Kinder unter 6 bekamen 3 Euro und Kinder von 6 bis 13 Jahre 5 Euro mehr.