Erwerbsminderungsrente

  • 26. Januar 2019
  • Thomas Klein

Zum 1.1.2019 gibt es Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Ein kleiner Überblick...

Erwerbsminderungsrente

Ab 2019 gelten neue Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente, was höhere Renten bedeutet.

Was bedeutet dies?

Beantragt der Versicherungsnehmer  eine Erwerbsminderungsrente, wird diese aktuell so „hochgerechnet“, als ob er 62 Jahre und 3 Monate gearbeitet hätte. Dabei ist es egal, wie alt er zu diesem Zeitpunkt ist.

Das frisch geschnürte Rentenpaket der Bundesregierung sieht vor, dass alle Versicherten, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1.1.19 beginnt, eine Zurechnungszeit von 65 Jahren und 8 Monaten bekommen. Wer in den Folgejahren bis 2030 eine Rente neu erhält, bekommt zusätzlich Monate hinzu.

Dies gilt allerdings nur für die, die nach dem 1.1.2019 Rente beantragen. Für die, die zu den alten Rentern zählen, ändert sich nichts.

Überprüfen Sie dennoch Ihren Rentenbescheid !