Musterfeststellungklage VW

  • 02. Februar 2019
  • Thomas Klein

Die Musterfeststellungklage gegen VW ist beim OLG Braunschweig anhängig. Ein kleiner Überblick...

Musterfeststellungsklage VW

Die Musterfeststellungklage ist beim OLG Braunschweig anhängig gemacht worden.

Sie umfasst bislang die Automarken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189. Die ebenfalls betroffenen Dieselmotoren EA 897 sind noch nicht Gegenstand.

Sobald das OLG Braunschweig die Klage für zulässig erklärt hat, können sich weitere Betroffene beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Der Eintrag ist kostenfrei und es besteht keine Anwaltspflicht, allerdings kann danach nicht mehr auf eigene Faust geklagt werden.

Musterfeststellungsklage: Was ist das?


Verbände können mit einer Musterfeststellungklage für alle betroffenen Verbraucher eine bestimmte Rechtsverletzung (wie eine unwirksame Banken-AGB oder eine Abgasmanipulation am Kfz) eines Unternehmens gerichtlich feststellen zu lassen und ihnen damit den Weg zum Schadensersatz ebnen. Der für Verbraucherklagen entscheidende Vorteil der Musterfeststellungsklage liegt in der Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils. Mit der Musterfeststellungsklage kann das GerichtFeststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art zum Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses treffen,an die ein später im Rahmen einer Leistungsklage von einem betroffenen Verbraucher oder Unternehmen angerufenes Gericht gebunden ist.

Dem mit der Musterfeststellungsklage befassten Gericht wird damit die Möglichkeit eingeräumt, unterschiedlichste Vorfragen für mögliche Leistungsklagen zu klären und damit entscheidende Unsicherheiten für einen später mit einer Leistungsklage eingeleiteten Prozess im Vorfeld auszuräumen. Da es bei den Klagen zunächst um die Feststellung von Ansprüchen dem Grunde nach und nicht um Zahlungsansprüche geht, werden sich die Streitwerte in Grenzen halten.

Was soll in der Musterklage gegen VW geklärt werden?


Es soll gerichtlich festgestellt werden,

-dass der Volkswagen-Konzern durch Einsatz von Manipulationssoftware Verbraucher vorsätzlich geschädigt hat
-und der Konzern den Käufern deswegen grundsätzlich Schadenersatz schuldet.


Geklärt werden soll außerdem, ob der Kaufpreis bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist,
beziehungsweise ob der Hersteller Schadenersatz zu zahlen hat.

Das OLG Braunschweig hat bislang in allen Verfahren, die die Musterfeststellungklage nicht betreffen, die Klagen der Verbraucher abgewiesen.

Das sich hieran etwas ändern, glauben wir nicht.

Dann wird der BGH entscheiden, wahrscheinlich in einigen Jahren.

Dann sind die betroffenen Autos nichts mehr wert und die Hersteller haben erneut gewonnen.

Wir empfehlen jedem Betroffenen, eine eigene Klage zu erheben...