Widerruf Autokredit

  • 07. Februar 2019
  • Thomas Klein

In Zeiten des Abgasskandals auch eine Variante: Der Widerruf des Autokredites. Hierzu aktuelle Rechtsprechung!

Widerruf Autokredit

Der sog. Abgasskandal zieht immer weitere Kreise.

Sind die belasteten Fahrzeuge finanziert, gibt es aber zusätzlich die Möglichkeit, aus dem Autokauf durch Widerruf des Darlehensvertrages herauszukommen.

Aktuell hierzu das Landgericht Stuttgart in einem Fall gegen Mercedes Benz.

Aufgrund ihrer fehlerhaften Widerrufsbelehrung musste  die beklagte Mercedes-Bank den Darlehens- sowie den damit verbundenen Kaufvertrag über einen Mercedes C 250d rückabwickeln. Zwischen Aufnahme des Kredits am 27.9.2016 und Widerruf am 2.2.2018 liegen 1 ½ Jahre, in denen der Besitzer fast 52.000 Kilometer mit dem Auto gefahren ist.

Worum ging es?

Fast 46000 Euro Kredit hatte ein Kunde für den Autokauf bei der Mercedes Bank aufgenommen. Mit dem Fahrzeug war alles in Ordnung, bis auf die Tatsache, dass es sich um ein Dieselfahrzeug handelt. Für Diesel neuerdings gesperrte Straßenzüge und Nachrichten über Abgaswerte-Schummeleien mögen dazu geführt haben, dass den Kunden seine Kaufentscheidung reute.

Er wurde ab seiner Widerrufserklärung von der Raten- und Zinszahlung befreit und
bekam seine bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Raten zurück
abzüglich einer Nutzungsentschädigung von rund 9.000 Euro; dies alles
im Austausch gegen den Mercedes.


Das sagt das Gericht:

Dem Kunden müssen grundsätzlich die Darlehensbedingungen übergeben werden.

Da der Kreditnehmer bestritt, die Bedingungen erhalten zu haben, ist das Gericht in die Beweiswürdigung eingestiegen. Der als Zeuge befragte Mitarbeiter konnte sich nicht mehr daran erinnern, ob er ganz sicher das umfangreiche Kundenexemplar des Vertrages verschickt hatte oder versehentlich zweimal das Bankenexemplar, bei dem die Darlehensbedingungen nicht explizit ausgeführt sind.

Konsequenz des möglichen Versäumnisses war, dass die Widerrufsfrist, die üblicherweise 14 Tage beträgt, nicht in Gang gesetzt wurde. Der Mercedes-Fahrer konnte so den Finanzierungsvertrag nach 1 ½ Jahren noch wirksam widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung. Da es sich um ein verbundenes Geschäft handelte, traf den Kaufvertrag das gleiche Schicksal. Denkbar ist ein Widerruf bei unwirksamer Widerrufsbelehrung sogar noch zehn Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags und vollständiger Rückzahlung der Darlehenssumme 

Hohe Anforderungen an Widerrufsbelehrungen führen schnell zu Fehlern
Jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung kann diese für die betroffene Bank katastrophalen Folgen haben, v.a. wenn es sich rumspricht. Die gesetzlichen Anforderungen sind hoch und die Rechtsprechung gnadenlos. So hatte das LG Stuttgart in einem parallel gelagerten Fall einen Widerruf nach drei Jahren für wirksam erachtet, weil die Regelung zum Sollzins widersprüchlich formuliert war.

Viele Verträge enthalten solche Fehler. Es lohnt sich immer, hier genau hinzuschauen!