Rentenerhöhung 2019

  • 02. April 2019
  • Thomas Klein

Es kommt eine Rentenerhöhung. Einen Überblick...

Rentenerhöhung 2019

Rentenerhöhung 2017 und 2018


Die Rentenerhöhung 2017 fiel deutlich geringer aus als im Jahr 2016. In Westdeutschland sind die Renten im vergangenen Jahr um 1,90 % gestiegen, in den neuen Ländern um 3,59 %. Im vergangenen Jahr stiegen die Renten zum 1. Juli um 3,22 % im Westen und 3,37 % im Osten.

Rentenerhöhung 2019


Nachdem die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegen, stehen nun auch die Werte der Rentenanpassung zum 1.7.2019 fest.

Rentenerhöhung 2019 im Westen


In Westdeutschland steigen die Renten zum 1.7.2019 um 3,18 %.

Rentenerhöhung 2019 Ost


In den neuen Ländern steigen die Renten im Sommer 2019 um 3,91 %.

Rentenanpassung 2019: Lohnentwicklung als Grundlage


Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,39 % in den alten Ländern und 2,99 % in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. 


Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,64 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus.

Mit dem Rentenüberleitungsabschlussgesetz wurde geregelt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) spätestens am 1.7.2024 100 % erreichen wird, sodass ab dann in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten wird. Sofern die Lohnentwicklung in den neuen Ländern positiver ausfällt, könnte dies aber schon früher der Fall sein. Steigende Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen weiterhin für eine gute Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente bleibt dadurch ein solides Fundament der Alterssicherung in Deutschland.

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 96,5 % des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.

Auf Basis der aktuellen Daten ergibt sich damit ab dem 1.7.2019 eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 32,03 EUR auf 33,05 EUR und eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 30,69 EUR auf 31,89 EUR. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,18 % in den alten Ländern und von 3,91 % in den neuen Ländern.