Handy abkühlen verboten?

  • 11. April 2019
  • Thomas Klein

Handy am Steuer.....das wird teurer! Aber was ist, wenn das Handy gekühlt werden muss? Eine aktuelle Entscheidung..

Handy abkühlen verboten?

Bereits nach dem Wortlaut des  § 23 Absatz 1a StVO kommt es nicht darauf an, ob das elektrische Gerät für die Benutzung grundsätzlich in der Hand gehalten werden muss, sondern ob es tatsächlich in der Hand gehalten wurde.

 

So aktuell das KG mit Beschluss vom 13.02.2019 - 3 Ws (B) 50/19 - 162 Ss 20/19 

 

Was war passiert?

 

Der betroffene Fahrzeugführer hatte das heiß gelaufene Mobiltelefon mit der Hand vor die Kühlung gehalten , um so das laufende Telefonat während der Fahrt über die aktivierte Freisprechanlage fortzusetzen zu können.

Das ist nach Auffassung des Gerichtes unzulässig, denn:

 

Dem Normzweck des§ 23 Absatz 1a StVO entsprechend stellte das durch den Betroffenen vorliegend bekundete Verhalten eine Tätigkeit dar, die nicht nur verhinderte, dass ihm beide Hände für die eigentliche Fahraufgabe zur Verfügung standen, sondern - wie das Führen eines Telefonats - auch eine erhöhte Konzentration erforderte.

Nach der gesetzlichen Änderung aus 2018 ist inzwischen jede Nutzung verboten!

Also aufpassen !