Abgasskandal...OLG Köln !

  • 18. Mai 2019
  • Thomas Klein

Erneut gute Nachrichten für Verbraucher vom OLG Köln: Ein Überblick...

Abgasskandal.....OLG Köln

Das OLG Köln -dessen Rechtsprechung erstaunlicherweise von einer Kammer des Landgerichtes Aachen nicht beachtet wird- hat erneut bestätigt, was schon andere Gerichte vor ihm schon so gesehen haben,nämlich dass nämlich die verbaute Manipulationssoftware einen klaren Mangel darstellt, und dies Schadensersatzansprüche nach sich zieht.

Was war passiert? 


VW hat per Software die realen – zu hohen – Emissionswerte verschleiert und die Fahrzeuge gleichzeitig als besonders umweltfreundlich beworben, um möglichst viele dieser Autos zu verkaufen. Das wurde als sittenwidrige Schädigung eingestuft. Damit sprach das OLG den getäuschten Käufernnicht nur vertragliche, sondern auch -wie viele andere OLG`s auch- deliktische Schadensersatzansprüche zu (§§ 826, 31 BGB).

Daraus folgten Zinsansprüche, die auch den Zeitraum vor Klageerhebung erfassen.
Das ist neu seit diesem Verfahren.


Gestützt wird der Anspruch auf Deliktzins auf § 849 BGB. Danach sind Zinsen Teil des Schadensersatzes, der für die endgültige Wertminderung aufgrund einer Beschädigung oder Entziehung der Sache zu leisten ist. In dem Abgasskandal-Sachverhalt beschädigt oder entzieht VW zwar nichts im herkömmlichen Sinne, da ein Autokauf ein gegenseitiges Geben und Nehmen darstellt. 

Das OLG Köln führt aus, dass durch Täuschung über die Abschaltvorrichtung zur Zahlung des Preises veranlasst und ihm so die Summe „entzogen“ hat.

Die Verzinsung beginnt mit dem Zeitpunkt der Wertbestimmung. Das ist der Zeitpunkt des Schadensereignisses, der zu der Wertminderung oder dem Nutzungsausfall führt. Im Einzelfall kann das das Kaufdatum sein, je nachdem, wann der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat.

 

OLG Köln vom 26.4.2019, 16 U 30/19