Das Ende des Elternunterhaltes ?

  • 17. August 2019
  • Thomas Klein

Der Gesetzgeber will unterhaltspflichtige Kinder besser schützen. Ist damit der Elternunterhalt vom Tisch?

Das Ende des Elternunterhaltes?

Das Thema Elterunterhalt beschäftigt die Rechtsprechung zunehmend und ist für die betroffenen Kinder teilweise eine große finanzielle Belastung.

Daher will der Gesetzgeber zu Lasten der Kommunen und allgemeinen Steuerzahler nunmehr einen Riegel einbauen.

Seltener als bisher sollen Angehörige von Pflegebedürftigen für den Unterhalt aufkommen. Ausgenommen sind Gutverdiener.

Das sieht das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vor. Es wurde am 14.8.2019 im Bundeskabinett verabschiedet.

Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe werden künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens (Im Sinne des § 16 SGB IV) von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen.

Diese Grenze galt bislang ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie wird nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet. Eine Ausnahme gilt für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, da sie andernfalls eine Privilegierung der Eltern beim Lebensunterhalt für minderjährige Kinder darstellen würde. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder entfällt in der Eingliederungshilfe künftig vollständig. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.

Dies bedeutet also, dass nur noch für Gutverdiener künftig die Gefahr besteht, Elternunterhalt zahlen zu müssen.

Da mit dem Gesetz die Belastung der meisten Kindern jetzt erheblich reduziert wird, werden Pflegeheime in Zukunft noch mehr boomen, da es jetzt keinen Grund mehr gibt, Eltern zu Hause zu pflegen.

Damit müssen jetzt nur noch Strategien entworfen werden, um das Vermögen der Eltern zu effektiv und rechtzeitig zu vermindern, das es nicht für das Pflegeheim verzehrt wird.

Der Steuerzahler wird sich darüber freuen.