Sind Rentner steuerpflichtig?

  • 22. August 2019
  • Thomas Klein

Immer wieder ein Thema in unser steuerberatenden Praxis: Steuerpflicht für Rentner...ein kleiner Überblick !

Steuerpflicht für Rentner

1. Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

 

Hier gilt es zu differenzieren:

a) Das Einkommen des Rentners besteht ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit von denen ein Steuerabzug vorgenommen wurde: Hier ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn neben den Lohneinkünften Renten bezogen wurden, deren Besteuerungsanteil mehr als 410 EUR beträgt.

b) Der Rentner hat nur andere Einkünfte, d. h. keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen ein Steuerabzug vorgenommen wurde: Eine Erklärungspflicht besteht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag überschritten hat (§ 56 S. 1 Nr. 2a EStDV). Dabei beträgt dieser in 2018: 9.000 EUR (in 2019: 9.168 EUR).

Werbungskosten stellen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dar (§ 9 Abs. 1 EStG). Bei Renteneinkünften fallen am häufigsten Steuerberatungskosten und Kosten für Renten- und Versicherungsberatung als Werbungskosten an. Entstehen keine Werbungskosten oder können keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, dann werden u. U. folgende Pauschalen abgezogen und zwar bei

Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 9a S. 1 Nr. 1a EStG): 1.000 EUR
Versorgungsbezügen (§ 9a S. 1 Nr. 1b EStG): 102 EUR
Renteneinkünften (§ 9a S. 1 Nr. 3 EStG): 102 EUR

 

2. Was passiert, wenn keine Erklärung abgegeben wird?

 

Für das Kalenderjahr 2018 muss ein Rentner, der nicht steuerlich vertreten ist, die Steuererklärung bis zum 31.7.19 abgeben. Wird er steuerlich vertreten, verlängert sich die Frist bis zum 29.2.20. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 EUR für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.

 

3. Kann die Abgabe erzwungen werden?

In diesem Fall muss man mit der Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds rechnen (§ 328 AO).