Fitnesstracker und Krankenkassen

  • 20. November 2019
  • Thomas Klein

Fitnesstracker sind weit verbreitet und zeichnen viel auf. Diese Daten können auch bei Krankenkassen gut gebraucht werden. Aber was sagt die Gesetzgebung hierzu?

Fitnesstracker und Krankenkassen

Fitnesstracker sind sehr beliebt und helfen vielen Menschen beim Sport. Da sie regelmäßig eine Menge von persönlichen Daten aufzeichnen, sind sie hochinteressant für Versicherungen und Krankenkassen.

Aber:

Hessen, Bremen und Hamburg starten im Bundesrat eine Initiative zum Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten. Darüber soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die automatisierte Erhebung der Daten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären.


Ein solches Verbot muss nach Ansicht der drei Länder unabhängig von der Einwilligung der versicherten Person gelten. Zwar ermöglichten digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen enorme Chancen, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.


Die automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen - beispielsweise durch Fitness-Tracker - birgt jedoch die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmerinnen und -nehmer mit „guten“ Risiken etablieren. Andere erhalten hingegen weniger günstigere Tarife. Dies widerspricht dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach sie Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen.


Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden. Die Bundesregierung soll deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten. Die rechtlichen Maßnahmen müssen dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März dieses Jahres habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht.

Ein Gesetzesentwurf ist in Planung.