Besteuerung von Renten...geht das?

  • 08. Dezember 2019
  • Thomas Klein

Dei Besteuerung von Renten. Eigentlich normal, oder? Eine aktuelle Entscheidung lässt aufhorschen...

Besteuerung von Renten

Ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg lässt aufhorschen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.10.2019, 8 K 3195/16)

 

Es geht dabei um folgendes:

Vor dem FG Baden-Württemberg klagte ein verheirateter Steuerpflichtiger, der etwa 10 Jahre lang als Auszubildender und Angestellter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichte. Er war dann als freiberuflich Tätiger auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert, und zwar bis zum Eintritt in den Ruhestand. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht er seit Dezember 2007 eine Altersrente. Vor Gericht wehrte er sich nun gegen die Besteuerung der Altersrente, die mit einem Besteuerungsanteil von 54 Prozent vorgenommen wurde. Nach Auffassung des Klägers handelte es sich hierbei um eine Doppelbesteuerung, da er die Beiträge zur Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen zahlte. 

Dem trat das FG entgegen:


Das FG entschied, dass die Summe der dem Steuerpflichtigen nach der statistischen Lebenserwartung nach der im Zeitpunkt des Renteneintritts letztverfügbaren Sterbetafel voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge höher sei als der vom Kläger aus versteuertem Einkommen geleistete Teil seiner Altersvorsorgeaufwendungen. Das Gericht ließ jedoch die Revision zum BFH zu, da "die Einzelheiten zur Ermittlung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung" noch nicht höchstrichterlich geklärt seien. 

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