Organspende

  • 18. Februar 2020
  • Thomas Klein

Der Gesetzgeber plant neues bei der Organspende...ein kleiner Überblick!

Organspende

Die Organspende war lange in der Diskussion. Jetzt soll ein neues Gesetz kommen.

Es sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Die Ausweisstellen von Bund und Ländern werden deshalb angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder eID-Karten darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können, und ihnen Informationsmaterial auszuhändigen. Zugleich müssen die Ausweisstellen sicherstellen, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort auch möglich ist. Hausärzte sollen ihre Patienten ebenfalls regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können.


Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet. Krankenhäuser erhalten hierauf Zugriff. Damit wird ein Überblick über potentielle Organspenden geschaffen.


Daran, dass Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind, ändert sich durch den Gesetzesbeschluss nichts. Er steht deshalb für die so genannte erweiterte Entscheidungslösung. Vom Tisch ist die Widerspruchslösung. Hiernach wäre künftig jeder Spender gewesen, es sei denn, er hätte aktiv widersprochen.


Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten.


In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren. Das System der Organspende sei Ausländerinnen und Ausländern vielfach fremd, erläutert er. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Dieser Eindruck müsse unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung solle die Informationspflicht der Ausländerbehörden deshalb wieder aufheben.

 Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.