Der Widerruf ist wieder möglich...

  • 29. März 2020
  • Thomas Klein

Immobiliendarlehen und Kfz-Finanzierungen. Lange war Ruhe. Jetzt hat der EuGH zu Gunsten der Verbraucher geurteilt....

Der Widerruf ist wieder möglich...

Lange Zeit war Ruhe.

Der BGH hatte sich zunehmend auf Seiten der Banken gestellt und in 2016 eine sehr häufig anzutreffende Widerrufsbelehrung, die in fast 400000 Verträgen enthalten ist, als in Ordnung bezeichnet.

 

Das Landgericht Kaiserlautern sah dies anders als der BGH und frug beim EuGH an, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist oder nicht.

 

Konkret ging es um folgenden Teil der Belehrung:

 

Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. …

 

Jetzt hat der EuGH mit Urteil vom 26.3.2020 entschieden:

 

Diese Belehrung genügt EU-Recht nicht !

 

Da EU-Recht vorgeht, sind diese Belehrungen fehlerhaft und es ist noch heute der Widerruf möglich.

 

Dies gilt für alle Immobiliendarlehensverträgen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen worden sind und -zeitlich unbegrenzt- für Kfz-Finanzierungsverträge.

 

Was haben Sie von dem Widerruf?

 

In aktuellen Zeiten, in denen die Krise zu erheblichen finanziellen Einschränkungen führt, vieles:

 

Die Zinsen sind -im Gegensatz zu 2010 und den Folgejahren, erheblich gesunken.

 

Der Widerruf führt im Ergebnis dazu, dass Sie aus dem Vertrag herauskommen und von der jetzigen Zinslage profetieren und Ihre Restschuld sich erheblich reduziert.

Denn die Banken sind nach dem Widerruf verpflichtet, Ihnen auf Ihre monatlichen Raten einen sog. Nutzungsersatz zu zahlen. Dieser beträgt immerhin 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

So betrug der Basiszinssatz etwa im Jahre 2011  0,12 %, so dass die Verzinsung zu Ihren Gunsten beim Widerruf dann bei 5,12 % liegt.

Selbst heute beträgt die Verzinsung noch 4,12 %.

Bei einer monatlichen Darlehensrate von etwa 500 Euro kommen so in den Jahren schnell zehntausende Euro zusammen, die Ihre Restschuld gegenüber der Bank mindern.

 

Sind Sie interessiert?

 

Dann senden Sie uns Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung gerne zu!