1500 Euro Bonus

  • 03. Mai 2020
  • Thomas Klein

Die Corona Krise macht es möglich. Ein Bonus für Mitarbeiter. Ein Überblick...

1500 Euro Bonus


1.500-Euro-Corona-Bonus steuer- und abgabenfrei gewähren


Viele Mitarbeiter haben in der Corona-Krise über das übliche Maß hinaus geleistet.

Wenn Sie es sich wirtschaftlich leisten können, können Sie diesen dafür einen Bonus zahlen. Bis zu einem Betrag von 1.500 Euro bleibt der steuer- und sozialabgabenfrei. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mitgeteilt.

 

Das sind die Eckdaten:

Die Rahmenbedingungen sind (BMF, Schreiben vom 09.04.2020, Az. C 5 - S 2342/20/10009 :001, Abruf-Nr. 215201):


Sie können Ihren Mitarbeitern vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die entsprechende „Befreiungsnorm“ ist § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz.


Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen.


Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise kann allgemein unterstellt werden, dass ein die Beihilfe und Unterstützung rechtfertigender Anlass vorliegt. Sie müssen also keinen konkreten Corona-Zusammenhang nachweisen.


Nicht unter die Befreiung fallen Zuschüsse, die Sie Mitarbeitern zum Kurzarbeitergeld zahlen.


Die steuerfreien Leistungen müssen Sie im Lohnkonto aufzeichnen. Andere Steuerbefreiungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt und können von Ihnen zusätzlich gewährt werden.